Glossar: Begriffe aus Tarif- und Jugendhilferecht
Kurz beantwortet
Das Glossar erklärt 40 Begriffe aus Tarifrecht und Jugendhilfe, jeweils mit Kurzdefinition und ausführlicher Erklärung.
A
- Amtsvormundschaft
- Die Amtsvormundschaft ist eine Vormundschaft, die das Jugendamt führt, wenn kein geeigneter Einzelvormund vorhanden ist. Sie ist im BGB geregelt und endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen.
B
- Beistandschaft
- Eine Beistandschaft ist eine Unterstützung durch das Jugendamt, bei der es für ein Kind bestimmte Angelegenheiten geltend macht, vor allem Unterhalt und Vaterschaft. Sie ist kostenfrei und auf Antrag möglich.
- Beschäftigungszeit
- Die Beschäftigungszeit ist die Dauer eines Arbeitsverhältnisses, die für bestimmte tarifliche Regelungen angerechnet wird. Welche Zeiten zählen, legt der Tarifvertrag fest.
E
- Eingliederungshilfe
- Eingliederungshilfe ist eine Leistung für Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung. Sie ist in § 35a SGB VIII geregelt und wird vom Jugendamt gewährt.
- Eingruppierung
- Die Eingruppierung ist die Zuordnung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe. Sie richtet sich nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
- Entgeltgruppe
- Die Entgeltgruppe ist die Einstufung einer Tätigkeit im Tarifvertrag. Sie bestimmt, welches Tabellengehalt zu einer Beschäftigten oder einem Beschäftigten gehört.
- Entgeltstufe
- Die Entgeltstufe ist die Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe, von der die Höhe des Tabellenentgelts abhängt. Mit wachsender Berufserfahrung steigt man in der Regel in die nächste Stufe auf.
- Erfahrungsstufe
- Die Erfahrungsstufe ist eine Stufe, die bei der Einstellung anhand anerkannter Berufserfahrung festgelegt wird. Sie bestimmt den Einstieg in das Tabellenentgelt.
- Erziehungsbeistand
- Der Erziehungsbeistand ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, bei der eine Fachkraft ein Kind oder einen Jugendlichen regelmäßig begleitet. Er ist in § 30 SGB VIII geregelt.
G
- Garantiebetrag
- Der Garantiebetrag ist im TVöD SuE eine Zahlung, die bei einer Höhergruppierung sicherstellt, dass das Entgelt nicht unter einen bestimmten Wert fällt. Die Höhe richtet sich nach dem Tarifvertrag.
H
- Heimerziehung
- Heimerziehung ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung, bei der Kinder oder Jugendliche in einer Einrichtung leben und pädagogisch betreut werden. Sie ist in § 34 SGB VIII geregelt.
- Herabgruppierung
- Die Herabgruppierung ist die Einstufung in eine niedrigere Entgeltgruppe, etwa wenn sich die übertragene Tätigkeit dauerhaft verringert. Sie ist an enge Voraussetzungen gebunden.
- Hilfe zur Erziehung
- Hilfe zur Erziehung ist eine Leistung der Jugendhilfe nach den §§ 27 ff. SGB VIII. Sie unterstützt Eltern bei der Erziehung, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert.
- Hilfeplan
- Der Hilfeplan ist die schriftliche Grundlage einer Hilfe zur Erziehung. Er beschreibt Ziele, Angebote und Aufgaben und wird gemeinsam mit der Familie erstellt und fortgeschrieben.
- Hilfeplangespräch
- Das Hilfeplangespräch ist die Besprechung zwischen Jugendamt, Familie und Fachkräften, in der eine Hilfe geplant oder überprüft wird. Es ist in § 36 SGB VIII vorgesehen.
- Höhergruppierung
- Die Höhergruppierung ist der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe, weil sich die Tätigkeit dauerhaft verändert hat. Sie setzt eine neue Eingruppierung voraus.
I
- Inobhutnahme
- Die Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt, wenn eine akute Gefahr besteht. Sie ist in § 42 SGB VIII geregelt und soll kurzfristig Schutz bieten.
J
- Jahressonderzahlung
- Die Jahressonderzahlung ist eine zusätzliche Zahlung, die Beschäftigte im TVöD SuE einmal im Jahr erhalten. Sie wird als Prozentsatz des Tabellenentgelts berechnet, dessen Höhe im Tarifvertrag steht.
- Jugendamt
- Das Jugendamt ist die kommunale Behörde der Kinder- und Jugendhilfe. Es berät Familien, gewährt Hilfen zur Erziehung und nimmt den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche wahr.
- Jugendhilfeausschuss
- Der Jugendhilfeausschuss ist ein Gremium aus Mitgliedern der Politik und der freien Jugendhilfe, das die Arbeit des Jugendamts mitgestaltet. Er berät über Planung, Angebote und Förderung vor Ort.
K
- Kinder- und Jugendhilfe
- Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst alle staatlichen und freien Angebote, die junge Menschen und Familien fördern, beraten und schützen. Ihre zentrale Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch.
- Kindeswohl
- Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab für Entscheidungen über Kinder und Jugendliche. Es umfasst die körperliche, seelische und soziale Entwicklung und ist die Grundlage für Schutz und Hilfe.
- Kindeswohlgefährdung
- Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung eines Kindes ernsthaft bedroht ist. Fachkräfte und Behörden sind dann zum Handeln verpflichtet.
L
- Landesjugendamt
- Das Landesjugendamt ist die überörtliche Behörde der Jugendhilfe auf Ebene eines Bundeslandes. Es unterstützt die örtlichen Jugendämter und nimmt landesweite Aufgaben wahr.
P
- Pflegefamilie
- Eine Pflegefamilie nimmt ein Kind dauerhaft oder für längere Zeit in ihren Haushalt auf, wenn die Herkunftsfamilie das nicht leisten kann. Die Vollzeitpflege ist in § 33 SGB VIII geregelt.
- Pflegegeld
- Pflegegeld ist die Leistung, die eine Pflegefamilie für den Unterhalt und die Erziehung eines Pflegekindes erhält. Es wird vom Jugendamt gezahlt und ist in § 39 SGB VIII geregelt.
S
- Schutzauftrag
- Der Schutzauftrag verpflichtet das Jugendamt, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung tätig zu werden. Er ist in § 8a SGB VIII geregelt und betrifft auch Träger, die Kinder betreuen.
- SGB VIII
- SGB VIII ist das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs und regelt die Kinder- und Jugendhilfe. Es enthält die Leistungen, Aufgaben und Rechte, die Familien und Jugendämter anwenden.
- Sorgeerklärung
- Die Sorgeerklärung ist eine Erklärung unverheirateter Eltern, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Sie kann beim Jugendamt abgegeben werden und ist in § 1626a BGB geregelt.
- Stufenlaufzeit
- Die Stufenlaufzeit ist die Zeit, die Beschäftigte in einer Entgeltstufe verbringen müssen, bevor sie in die nächsthöhere Stufe aufsteigen. Sie ist im Tarifvertrag festgelegt.
- SuE-Zulage
- Die SuE-Zulage ist eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, die im Tarifvertrag geregelt ist. Sie wird zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
T
- Tätigkeitsmerkmal
- Tätigkeitsmerkmale sind die im Tarifvertrag beschriebenen Anforderungen einer Entgeltgruppe. Sie werden mit der tatsächlichen Arbeit verglichen, um die richtige Eingruppierung zu bestimmen.
- Tarifbindung
- Tarifbindung bedeutet, dass ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden ist und dessen Regeln für das Arbeitsverhältnis gelten. Ob sie besteht, hängt vom Arbeitgeber und seiner Mitgliedschaft ab.
- Teilzeitbeschäftigung
- Teilzeitbeschäftigung bedeutet, dass die vereinbarte Arbeitszeit unter der regulären Vollzeit liegt. Im öffentlichen Dienst wirkt sich das anteilig auf Entgelt und einige Sonderzahlungen aus.
- TVöD
- TVöD ist die Abkürzung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er bildet den Rahmen für viele Tarifregeln bei Bund und Kommunen und wird in Teilen durch Fachtarife wie den TVöD SuE ergänzt.
- TVöD SuE
- TVöD SuE steht für den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst. Er regelt Entgelt, Eingruppierung und Arbeitszeit für Beschäftigte bei Kommunen und vergleichbaren Arbeitgebern.
U
- Umgangsrecht
- Das Umgangsrecht gibt einem Kind und seinen Eltern das Recht auf regelmäßigen Kontakt, wenn sie getrennt leben. Es ist in § 1684 BGB geregelt und richtet sich nach dem Kindeswohl.
- Unterhaltsvorschuss
- Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die einspringt, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Sie ist im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt und wird über das Jugendamt beantragt.
V
- Vaterschaftsanerkennung
- Die Vaterschaftsanerkennung ist die Erklärung eines Mannes, dass er der Vater eines Kindes ist. Sie kann vor dem Jugendamt erfolgen und ist in § 1592 BGB geregelt.
Z
- Zeitzuschlag
- Der Zeitzuschlag ist ein Aufschlag auf das Entgelt für Arbeit zu besonderen Zeiten, etwa nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die Höhe und die Voraussetzungen legt der Tarifvertrag fest.
Das Glossar erklärt Begriffe aus dem Sozial- und Erziehungsdienst und der Kinder- und Jugendhilfe in kurzen, verständlichen Einträgen. Jeder Begriff hat eine eigene Seite mit Definition, Erläuterung und Verweisen auf verwandte Begriffe.
Was Sie hier finden
Zwei Bereiche überwiegen. Der erste ist das Tarifrecht: Begriffe wie Entgeltgruppe, Stufenlaufzeit, Eingruppierung und Garantiebetrag erklären, wie sich Gehalt zusammensetzt. Der zweite ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII mit Einträgen wie Hilfeplan, Inobhutnahme oder Beistandschaft. Dazu kommen Fachmethoden der Sozialen Arbeit und Rechtsbegriffe wie Schweigepflicht und Sozialdatenschutz.
Wie die Einträge aufgebaut sind
Am Anfang steht eine Definition in ein bis zwei Sätzen. Danach folgen Erläuterung und Beispiele. Wo ein Begriff gesetzlich geregelt ist, nennen wir die Fundstelle. Die Einträge ersetzen keine Rechtsberatung. Wer einen Begriff vermisst oder einen Fehler sieht, schreibt uns über Schreib uns.
Zum Gehaltsbezug passen die TVöD-SuE-Tabelle und die Seite zur Eingruppierung.