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Landesjugendamt

Kurz beantwortet

Das Landesjugendamt ist die überörtliche Behörde der Jugendhilfe auf Ebene eines Bundeslandes. Es unterstützt die örtlichen Jugendämter und nimmt landesweite Aufgaben wahr.

Neben den örtlichen Jugendämtern gibt es auf Landesebene eine überörtliche Stelle. Ihre Bezeichnung und Zuständigkeit unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Landesjugendamt berät die örtlichen Träger, prüft Einrichtungen in bestimmten Bereichen und kann landesweite Aufgaben übernehmen. Die Grundlagen stehen im SGB VIII und im jeweiligen Landesrecht.

Beispiel: Ein freier Träger braucht für eine Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Je nach Bundesland kann die Prüfung oder Erteilung bei der überörtlichen Stelle liegen. Familien erleben das selten direkt, weil sie zunächst mit dem örtlichen Jugendamt zu tun haben.

Wer das zuständige Jugendamt vor Ort sucht, findet es über die Seite Jugendamt finden. Die Länderübersicht zeigt, welche Jugendämter in einem Bundesland erfasst sind, unter Jugendämter nach Land. Für landesspezifische Fragen ist die jeweilige Landesbehörde zuständig.

Das Landesjugendamt wirkt häufig im Hintergrund, etwa bei Fachberatung, Fortbildung oder Aufsicht über bestimmte Einrichtungen. Wer mit einer Einrichtung unzufrieden ist, kann sich bei Fragen zur Aufsicht an die zuständige Stelle wenden. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Landesrecht.

Die Organisation und die Namen dieser Stellen unterscheiden sich stark zwischen den Ländern. Auf der Website des jeweiligen Landes finden sich in der Regel die Zuständigkeiten und die Kontaktdaten.

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