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Jugendhilfeausschuss

Kurz beantwortet

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Gremium aus Mitgliedern der Politik und der freien Jugendhilfe, das die Arbeit des Jugendamts mitgestaltet. Er berät über Planung, Angebote und Förderung vor Ort.

Jeder örtliche Träger der Jugendhilfe bildet einen Jugendhilfeausschuss. Er setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderats oder Kreistags und aus Vertretern anerkannter Träger zusammen. Die Grundlage ist § 71 SGB VIII. Der Ausschuss berät über die Jugendhilfeplanung, über Angebote für Familien und über die Verwendung der Mittel für Einrichtungen und freie Träger.

Beispiel aus der Praxis: Eine Kommune plant neue Angebote der Familienberatung. Bevor die Verwaltung die Entscheidung umsetzt, behandelt der Jugendhilfeausschuss den Vorschlag. Dort können auch Fachkräfte aus Kitas und Beratungsstellen ihre Sicht einbringen.

Wer sich für die Arbeit des Jugendamts interessiert, findet dort eine Einordnung der Zuständigkeiten. Eine Übersicht bietet die Seite Jugendamt finden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, die Termine veröffentlicht die Kommune.

Die Sitzungen des Ausschusses sind in der Regel öffentlich, und die Tagesordnung wird vorher bekanntgegeben. Wer ein Anliegen zu einem Angebot hat, kann es über die Verwaltung des Jugendamts oder über Mitglieder des Ausschusses einbringen. So wird die Planung vor Ort näher an den Bedarf der Familien gebracht.

Der Ausschuss beschließt nicht allein, sondern berät, und die letzte Entscheidung liegt in den Gremien der Kommune. Die Protokolle sind häufig öffentlich einsehbar und zeigen, wie Angebote geplant werden.

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