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Jugendamt finden: Das zuständige Amt für Ihren Ort

Kurz beantwortet

Suche nach Ort, Postleitzahl oder Name und öffne den Eintrag. Im Verzeichnis stehen aktuell 93 Jugendämter in 14 Bundesländern, jeweils mit Stand und Quelle.

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt an dem Ort, an dem das Kind mit seinen Eltern lebt. Im Verzeichnis suchen Sie nach Ort oder Postleitzahl und finden Anschrift, Telefon, Website und das Gebiet, für das ein Amt zuständig ist.

So nutzen Sie das Verzeichnis

Geben Sie Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein. Die Seite zeigt das Amt, das nach den Angaben der Kommunen für Ihr Gebiet zuständig ist. Ohne Suche finden Sie die Ämter außerdem nach Bundesland sortiert und von A bis Z. Zu jedem Eintrag nennen wir Stand und Quelle der Angaben. Ein Eintrag erscheint nur dann in Suchmaschinen, wenn Name, Anschrift, Telefon, Gebiet und Stand vollständig vorliegen.

Unabhängiges Verzeichnis, kein Angebot einer Behörde. Sozialbereich.de gehört keinem Jugendamt. Anträge, Termine und Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim jeweiligen Amt.

Welches Jugendamt ist zuständig?

Jugendämter sind kommunale Behörden. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach Landesrecht Landkreise und kreisfreie Städte, in einigen Ländern auch größere kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt. In Berlin, Hamburg und Bremen bestehen Besonderheiten (Bezirke, Stadtstaaten). Wer zuständig ist, regelt § 87 SGB VIII für Eilfälle und § 86 SGB VIII für die örtliche Zuständigkeit allgemein:

  • Leben die Eltern gemeinsam in einem Ort, ist das Jugendamt dieses Ortes zuständig.
  • Leben Eltern getrennt, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils an, bei dem das Kind überwiegend lebt oder der die Sorge allein innehat.
  • Bei Pflegefamilie oder Heimunterbringung gelten besondere Regeln, die im Einzelfall das Amt klärt.

Im Zweifel hilft ein Anruf. Jedes Amt kann Sie an das zuständige weiterverweisen. In dringenden Fällen müssen Sie nicht erst die Zuständigkeit klären: Wenden Sie sich an das Amt vor Ort.

Was das Jugendamt tut

  • Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen, Trennung und Scheidung, Umgang und Sorge (§§ 16 bis 18 SGB VIII).
  • Hilfen zur Erziehung von der Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung (§§ 27 ff. SGB VIII). Mehr dazu im Ratgeber Hilfe zur Erziehung.
  • Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII. Wann und wie Sie ein Amt informieren, beschreibt Kindeswohlgefährdung melden.
  • Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sowie die Beistandschaft für Unterhalt und Vaterschaft.
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht (§ 50 SGB VIII).
  • Kindertagesbetreuung: Das Jugendamt vermittelt und plant Kita- und Tagespflegeplätze (§ 24 SGB VIII).

Einen Überblick liefert der Ratgeber Was macht das Jugendamt?. Begriffe wie Hilfeplan oder Inobhutnahme erklärt das Glossar.

Typische Anlässe für einen Kontakt

Familien melden sich beim Jugendamt, wenn Eltern sich trennen und Umgang oder Sorge regeln wollen, wenn das Kind in der Schule oder im Alltag Probleme hat, wenn eine Betreuung fehlt oder wenn Unterstützung im Haushalt nötig wird. Jugendliche wenden sich an das Amt, wenn zu Hause Streit herrscht. Auch Nachbarn, Lehrkräfte und Ärzte geben Hinweise, wenn sie sich um ein Kind sorgen. In allen Fällen gilt: Ein Gespräch verpflichtet zu nichts.

Nicht in jeder Lage ist das Jugendamt der erste Weg

Bei akuter Gefahr rufen Sie 110 oder 112. Kinder und Jugendliche, die mit jemandem sprechen möchten, erreichen die Nummer gegen Kummer unter 116 111. Das Verzeichnis ersetzt keine Beratung. Rechtsfragen zu Sorgerecht, Umgang oder Unterhalt klären Fachanwälte oder die Beratungsstellen vor Ort.

Fehlt ein Amt oder stimmen Angaben nicht?

Dann schreiben Sie uns über Schreib uns mit dem Namen des Amts und der richtigen Angabe, am besten mit Link zur Website der Kommune. Wie wir Ämter erfassen und prüfen, beschreibt die Methodik.

Alle Jugendämter von A bis Z

Baden-Württemberg 45

Bayern 6

Berlin 6

Brandenburg 2

Hessen 3

Mecklenburg-Vorpommern 1

Niedersachsen 5

Nordrhein-Westfalen 16

Rheinland-Pfalz 2

Saarland 1

Sachsen 2

Sachsen-Anhalt 2

Schleswig-Holstein 1

Thüringen 1

Häufige Fragen

Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

In der Regel das Jugendamt am gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern. Bei getrennt lebenden Eltern entscheidet meist der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Kostet die Beratung beim Jugendamt etwas?

Beratung und Unterstützung nach den §§ 16 bis 18 SGB VIII sind für Eltern in der Regel kostenfrei. Für einzelne Hilfen kann ein Kostenbeitrag anfallen; das Amt informiert vorab.

Ist Sozialbereich.de das Jugendamt?

Nein. Es handelt sich um ein unabhängiges Verzeichnis ohne Verbindung zu einer Behörde. Anträge stellen Sie beim Amt vor Ort.

Was tun, wenn das Amt nicht erreichbar ist?

Prüfen Sie Sprechzeiten und Bereitschaftsdienst auf der Website des Amts. In akuten Notlagen wählen Sie 110 oder 112.