Zum Inhalt springen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt)

Kurz beantwortet

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt) ist erreichbar unter Adam-Klein-Straße 181a, 90431 Nürnberg und telefonisch unter 0911 231-8477.

Kontakt und Gebiet

Anschrift
Adam-Klein-Straße 181a
90431 Nürnberg
Zuständiges Gebiet
Stadtgebiet Nürnberg
Bundesland
Bayern

Stand: 29.10.2026

Quelle: www.nuernberg.de

Aufgaben des Jugendamts

Das Jugendamt versteht sich als Anlaufstelle für Familien. Im Bereich von Nürnberg beantwortet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt) Fragen zur Betreuung von Kindern, zu Hilfen bei Erziehungsproblemen, zu Unterhalt und Vaterschaft sowie zu Sorge- und Umgangsregelungen. Beratung ist für Eltern im Normalfall kostenfrei. Wenn eine Hilfe zur Erziehung in Betracht kommt, entscheidet das Amt gemeinsam mit den Beteiligten in einem Hilfeplan, welche Unterstützung passt. Ob und wie Sie sich beteiligen, bleibt Ihre Entscheidung, mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen im Kinderschutz. Beratung in diesem Rahmen ist freiwillig, und Sie können jederzeit nachfragen, welche Schritte als Nächstes folgen.

Eltern, die sich trennen, stehen oft vor Fragen zu Umgang, Sorge und Unterhalt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt) berät dazu, vermittelt zwischen den Eltern und kann Mütter und Väter bei der Klärung begleiten. Es beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen und richtet auf Wunsch eine Beistandschaft ein, damit Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden. Wer in Nürnberg wohnt, findet hier die Kontaktdaten des zuständigen Amts. Verbindliche Auskünfte erteilt immer die Behörde selbst; eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt dieses Verzeichnis nicht. Je nach Lage kann auch eine Beratung zu Umgang und Sorge sinnvoll sein, bevor ein Gericht angerufen wird.

Wer in Nürnberg mit Fragen zur Erziehung, zur Trennung oder zum Kinderschutz nicht weiterkommt, wendet sich an das Jugendamt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt) berät Eltern und Jugendliche, plant Hilfen mit den Familien und begleitet sie, wenn die Lage schwierig wird. Grundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch. Es verpflichtet die Ämter, Familien zu unterstützen und Kinder vor Gefahren zu schützen. Viele Anliegen lassen sich in einem Gespräch klären, ohne dass ein Antrag nötig ist. Einen Termin vereinbaren Sie in der Regel telefonisch oder über die Website des Amts. Wer unsicher ist, ruft zunächst an: Auch eine kurze Frage kann der erste Schritt zu passender Hilfe sein.

Häufige Fragen

Was macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt)?

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt) berät Familien in Nürnberg zu Erziehung, Trennung, Unterhalt und Betreuung, plant Hilfen zur Erziehung und schützt Kinder bei Gefährdung. Die Aufgaben ergeben sich aus dem SGB VIII.

Wann sollte ich mich an das Jugendamt in Nürnberg wenden?

Bei Fragen zu Erziehung, Betreuung, Umgang, Unterhalt oder wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen. Sie müssen keine Krise abwarten.

Welche Hilfen bietet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Nürnberg (Jugendamt)?

Von Beratung über Erziehungsbeistand und Familienhilfe bis zu Tagesgruppen und Heimerziehung. Welche Hilfe passt, wird im Hilfeplan mit den Beteiligten besprochen.