Berufe im Sozialwesen: Profile mit Gehalt und Ausbildung
Kurz beantwortet
Im Verzeichnis stehen 25 Sozialberufe mit Aufgaben, Ausbildungswegen und Gehalt aus den Tarifdaten.

Alltagsbegleiter / Alltagsbegleiterin
Alltagsbegleiter unterstützen Menschen mit Hilfebedarf im häuslichen Umfeld, etwa durch Gesellschaft, Einkaufen und Entlastung pflegender Angehöriger. Die Anforderungen ergeben sich aus § 45a SGB XI und dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, nicht aus einer bundeseinheitlichen Ausbildung.

Arbeitserzieher
Arbeitserzieher fördern Menschen mit Behinderung bei der Arbeit, vor allem in Werkstätten für behinderte Menschen. Die staatlich anerkannte Ausbildung dauert in Baden-Württemberg zwei Jahre und ist mit einem Anerkennungsjahr verbunden.

Betreuungskraft nach § 53b SGB XI
Zusätzliche Betreuungskräfte begleiten Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen im Alltag, etwa beim Vorlesen, Spazierengehen oder Basteln. Die Qualifizierung richtet sich nach den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 53b SGB XI: Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.

Erzieher
Erzieher begleiten Kinder und Jugendliche in Kita, Hort, Wohngruppe und Jugendarbeit und werden in der Regel in drei Jahren an einer Fachschule oder Fachakademie für Sozialpädagogik ausgebildet. Im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst sind sie meist in S 8a eingruppiert, bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in S 8b.

Erziehungsberater / Erziehungsberaterin
Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen, Trennung und Krisen, in der Regel kostenfrei in Beratungsstellen nach § 28 SGB VIII. Gearbeitet wird in multiprofessionellen Teams aus Psychologie, Sozialer Arbeit und Pädagogik.

Fachkraft für Inklusion
Fachkräfte für Inklusion sind pädagogische Fachkräfte mit Zusatzqualifikation, die Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung in Kitas und anderen Einrichtungen begleiten. Die Bezeichnung ist nicht bundesweit einheitlich geschützt und heißt regional unterschiedlich.

Familienhelfer / Familienhelferin
Familienhelferinnen und Familienhelfer unterstützen Familien im Alltag, meist im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Zugang bieten vor allem ein Abschluss in Sozialer Arbeit oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss, die Anforderungen setzt der jeweilige Träger.

Heilerziehungspfleger
Heilerziehungspfleger begleiten Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag, fördern ihre Selbstständigkeit und arbeiten in Wohnstätten, Werkstätten, Schulen und ambulanten Diensten. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, tariflich werden sie mit staatlicher Anerkennung wie Erzieher in S 8a oder S 8b eingruppiert.

Heilpädagoge
Heilpädagogen fördern und begleiten Menschen mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen, etwa in Frühförderung, Kita, Schule und Wohnangeboten. Der Weg führt über die Fachschule nach einer Erzieher- oder HEP-Ausbildung oder über ein Hochschulstudium, tariflich liegen die Stellen meist in S 9 oder S 11b.

Integrationshelfer
Integrationshelfer begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Alltag, in der Kita, in der Schule und in der Freizeit, damit sie teilhaben können. Die Leistung ist Eingliederungshilfe nach dem SGB IX oder, bei seelischer Behinderung, nach § 35a SGB VIII.

Jugend- und Heimerzieher
Jugend- und Heimerzieher begleiten Kinder und Jugendliche in Wohngruppen und Heimen der Jugendhilfe (§ 34 SGB VIII). Der Zugang führt meist über die dreijährige Erzieherausbildung, tariflich liegen die Stellen im TVöD SuE in S 8a oder S 8b.

Kinderpfleger
Kinderpfleger betreuen, fördern und pflegen Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte. Die Berufsfachschule dauert in Vollzeit meist zwei Jahre, tariflich liegt der Beruf im TVöD SuE in S 3, bei schwieriger Tätigkeit in S 4.

Kindheitspädagoge / Kindheitspädagogin
Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen haben ein Bachelorstudium der Kindheitspädagogik abgeschlossen und arbeiten überwiegend in Kitas, daneben in Beratung, Fachdiensten und Bildungsplanung. Die staatliche Anerkennung ist Ländersache, die Eingruppierung hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und vom Tarifvertrag des Trägers ab.

Praxisanleiter Kita
Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter begleiten Auszubildende und Studierende in der Kita und verbinden Schule und Praxis. Die Anforderungen sind landesrechtlich geregelt: In Rheinland-Pfalz etwa sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und eine Qualifizierung von mindestens 56 Unterrichtseinheiten vorgesehen.

Schulbegleiter
Schulbegleiter unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, damit sie am Unterricht und am Schulleben teilnehmen können. Die Leistung wird als Eingliederungshilfe vom Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder vom Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX) bewilligt.

Schuldnerberater / Schuldnerberaterin
Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater begleiten überschuldete Menschen bei der Klärung ihrer finanziellen Lage, verhandeln mit Gläubigern und bereiten Insolvenzverfahren vor. Zugang bieten Soziale Arbeit, Rechts- und Wirtschaftsfächer sowie Weiterbildungen der Schuldnerberatungsverbände und Hochschulen.

Schulsozialarbeiter
Schulsozialarbeiter beraten Schülerinnen, Schüler und Eltern, begleiten Klassen und vermitteln Hilfen am Ort Schule (§ 13a SGB VIII). Der Weg führt über ein Studium der Sozialen Arbeit, im TVöD SuE liegen die Stellen meist in S 11b oder S 12.

Sozialarbeiter
Sozialarbeiter beraten und begleiten Menschen in schwierigen Lebenslagen, etwa im Jugendamt, in Kliniken, in der Sucht- und Wohnungslosenhilfe. Der Weg führt über ein Studium der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, im TVöD SuE liegen sie meist in S 11b oder S 12.

Sozialassistent
Sozialassistenten unterstützen pädagogische und pflegerische Fachkräfte in Kita, Hort, Altenhilfe und Eingliederungshilfe. Die schulische Ausbildung dauert meist zwei Jahre, tariflich liegt der Beruf im TVöD SuE in S 3, bei schwierigen fachlichen Tätigkeiten in S 4.

Sozialbetreuer
Sozialbetreuer begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alltag, etwa in Wohneinrichtungen, Werkstätten oder der Altenhilfe. In Deutschland ist die Bezeichnung nicht bundesweit geschützt, deshalb hängt der Zugang vom Träger und der jeweiligen Stelle ab.

Sozialmanager
Sozialmanager führen soziale Einrichtungen und Dienste und verbinden fachliche Ziele mit wirtschaftlichem Handeln. Der übliche Zugang ist ein Bachelor- oder Masterstudium in Sozialmanagement oder Sozialer Arbeit, oft ergänzt um Berufserfahrung im sozialen Feld.

Sozialpädagoge
Sozialpädagogen fördern und begleiten Kinder, Jugendliche und Familien in Jugendhilfe, Schule und Beratung. Der Weg führt über ein Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, im TVöD SuE ist die Tätigkeit meist in S 11b oder S 12 eingruppiert.

Streetworker / Streetworkerin
Streetworker suchen junge Menschen an ihren Treffpunkten im öffentlichen Raum auf und begleiten sie freiwillig und vertraulich. Der Zugang führt meist über ein Studium der Sozialen Arbeit, die Stellen liegen bei Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe.

Suchtberater / Suchtberaterin
Suchtberaterinnen und Suchtberater beraten Menschen mit Suchtproblemen und ihre Angehörigen, vermitteln in Therapie und begleiten die Behandlung. Der Zugang führt überwiegend über ein Studium der Sozialen Arbeit, ergänzt durch eine suchtspezifische Weiterbildung.

Tagesmutter (Kindertagespflegeperson)
Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in der Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII und brauchen dafür eine Erlaubnis des Jugendamts. Die Qualifizierung folgt meist dem Qualifizierungshandbuch (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten.
Das Sozialwesen umfasst Berufe mit sehr unterschiedlichen Zugängen: von der Ausbildung an der Berufsfachschule bis zum Hochschulstudium. Die Profile erklären Aufgaben, Wege je Bundesland, Quereinstieg und Gehalt.
So sind die Profile aufgebaut
Jedes Profil beginnt mit einem Steckbrief, danach folgen typische Aufgaben, Ausbildung oder Studium, Weiterbildung und häufige Fragen. Die Ausbildungswege stehen je Bundesland in einer Tabelle, weil Erzieher-, Sozialassistenz- und Heilerziehungspflegeausbildung Landesrecht sind und sich in Dauer und Bezeichnung unterscheiden. Das Gehalt berechnen wir aus den Tarifwerten für die Entgeltgruppen, die zum Beruf passen, jeweils für die Stufen 1, 3 und 6. So sehen Sie, wie sich Berufserfahrung auswirkt.
Welcher Beruf passt?
- Mit Mittlerem Abschluss führen Sozialassistent und Kinderpfleger in die Arbeit mit Kindern und Menschen mit Unterstützungsbedarf.
- Mit Fachschulausbildung arbeiten Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspfleger als pädagogische Fachkräfte.
- Mit Hochschulabschluss arbeiten Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in Beratung, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe.
Hinzu kommen Spezialberufe wie Schulsozialarbeiter, Suchtberater oder Schuldnerberater. Ihr Weg führt meist über das Studium und eine Weiterbildung.
Gehalt und Eingruppierung
Welcher Betrag zu einem Beruf gehört, hängt an der Entgeltgruppe. Die Gruppen S 2 bis S 18 sind in der TVöD-SuE-Tabelle gelistet, und die Seite Eingruppierung erklärt, wie Berufe zugeordnet werden. Für Träger mit AVR Caritas sehen Sie die Vergleichswerte in der AVR-Caritas-Tabelle. Für besonders nachgefragte Berufe gibt es zusätzlich eigene Gehaltsseiten.
Studium oder Ausbildung?
Wer Soziale Arbeit studieren möchte, findet Zugang, Praxisphasen und Anerkennung unter Soziale Arbeit studieren. Wer ohne klassische Ausbildung einsteigen will, liest den Ratgeber Quereinstieg als Erzieher.
Die Berufsprofile verlinken bewusst nur auf Primärquellen und Fachseiten. Individuelle Karriereberatung bieten Agenturen für Arbeit und Beratungsstellen der Träger.
Häufige Fragen
Welche Berufe gibt es im Sozialwesen?
Dazu zählen Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialassistent, Kinderpfleger, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge und viele Spezialberufe in Beratung und Jugendhilfe.
Woher stammen die Gehaltsangaben?
Aus den Tarifwerten des TVöD SuE und, soweit hinterlegt, der AVR Caritas, berechnet für die zum Beruf passenden Entgeltgruppen.
Gilt die Ausbildung bundesweit gleich?
Nein. Erzieher-, Sozialassistenz- und Heilerziehungspflegeausbildung sind Landesrecht. Dauer und Bezeichnung unterscheiden sich je Bundesland.