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Erziehungsberater / Erziehungsberaterin

Beratungszimmer mit Sofa, Sessel und Spielecke in einer Familienberatungsstelle

Kurz beantwortet

Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen, Trennung und Krisen, in der Regel kostenfrei in Beratungsstellen nach § 28 SGB VIII. Gearbeitet wird in multiprofessionellen Teams aus Psychologie, Sozialer Arbeit und Pädagogik.

Erziehungsberatung ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Beratungsstellen unterstützen Familien, wenn Erziehung im Alltag schwierig wird, Konflikte eskalieren oder sich Eltern trennen. Wer dort arbeitet, berät auf Grundlage von § 28 SGB VIII.

Aufgaben

§ 28 SGB VIII verpflichtet Beratungsstellen, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren zu unterstützen, bei Erziehungsfragen und bei Trennung und Scheidung. Das Gesetz sieht dafür das Zusammenwirken von Fachkräften verschiedener Fachrichtungen vor, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

  • Beratungsgespräche mit Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Diagnostische Abklärung bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
  • Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsfragen
  • Krisenintervention, Kurzzeitberatung und längerfristige Begleitung
  • Gruppenangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • Fachberatung für Kitas und Schulen, Prävention, Vernetzung
  • Mitwirkung beim Kinderschutz im Rahmen der gesetzlichen Pflichten

Einsatzfelder

Erziehungsberatungsstellen werden von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und freien Trägern betrieben. Verwandte Arbeitsfelder sind Familienberatung, Jugendberatung, Frühe Hilfen, Beratung an Schulen und in Kitas sowie sozialpädagogische Dienste. Der Zugang für Familien ist niedrigschwellig. Nach den Angaben der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) besteht die direkte Inanspruchnahme der Beratung ohne Kostenbeteiligung. Familien erfahren die zuständige Stelle über das Jugendamt.

Zugang und Qualifikation

Eine einheitliche Ausbildung zum Erziehungsberater gibt es nicht. Die Teams sind multiprofessionell und bestehen häufig aus Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sowie Fachkräften mit therapeutischer Zusatzausbildung. Nach der bke ist die Approbation keine Einstellungsvoraussetzung. Zusätzlich gelten die Anforderungen des Fachkräftegebots nach § 72 SGB VIII und der Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII.

GrundberufTypische Rolle in der Beratungsstelle
Psychologie (Master)Diagnostik, Beratung, Therapie, psychologische Gutachten für den Träger
Soziale Arbeit oder SozialpädagogikBeratung, Sozialraum- und Netzwerkarbeit, Gruppenangebote
Pädagogik, HeilpädagogikEntwicklungsberatung, Elternarbeit, Förderfragen
WeiterbildungSystemische Beratung, Familientherapie, Gesprächspsychotherapie, Traumapädagogik

Wer aus der Sozialen Arbeit kommt, findet Hinweise zum Studium auf der Seite Soziale Arbeit studieren und zur Rolle von Sozialpädagogen. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung bietet Fortbildungen und Fachinformationen an.

Alltag

Der Alltag ist geprägt von Beratungsterminen, Teambesprechungen, Fallsupervision, Dokumentation und Netzwerkarbeit. Termine liegen oft am Nachmittag und frühen Abend, damit Eltern sie wahrnehmen können. Die Arbeit verlangt Neutralität in Konflikten, Verschwiegenheit und die Fähigkeit, auch mit hochstrittigen Eltern zu arbeiten. Sozialdatenschutz und Schweigepflicht gelten auch gegenüber dem Jugendamt, soweit nicht gesetzliche Ausnahmen greifen. Hinweise zu den Begriffen: Schweigepflicht.

Wartezeiten und Fallzahlen unterscheiden sich stark. Fragen Sie bei Bewerbungen nach der Teamgröße, Wartelisten und der Verteilung zwischen Einzelfall und Prävention.

Gehalt und Eingruppierung

Die Bezahlung hängt von Träger, Tarifvertrag und Grundberuf ab. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in Beratungsstellen mit TVöD-Bindung werden nach den Tätigkeitsmerkmalen für ihren Beruf eingruppiert. Für Erziehungsberater als eigene Position gibt es nach unserer Kenntnis keinen eigenen Eintrag. Psychologen werden häufig nach anderen Regelungen eingruppiert als Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Orientierung geben die Seite Eingruppierung im TVöD SuE, die TVöD-SuE-Tabelle und der TVöD-SuE-Rechner. Bei kirchlichen Trägern gilt oft die AVR Caritas. Fragen Sie nach der Gruppe, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Anlässe für eine Beratung

Familien kommen mit sehr unterschiedlichen Anliegen. Eltern suchen Rat bei Schlafproblemen, Trotz, Schulverweigerung, Mediennutzung, Ängsten oder aggressivem Verhalten. Jugendliche melden sich selbst, wenn sie Konflikte mit den Eltern oder Probleme in der Schule haben. Nach Trennung und Scheidung geht es um Umgang, Absprachen und das Wohl der Kinder. Die Beratung kann kurz sein, etwa ein bis drei Gespräche, oder über längere Zeit laufen.

Wie Beratung typischerweise abläuft

  • Anmeldung per Telefon, Mail oder Online-Formular, oft mit Wartezeit
  • Erstgespräch zur Klärung des Anliegens und der Beteiligten
  • Beratung mit Eltern, mit Kindern oder gemeinsam, je nach Situation
  • Bei Bedarf Diagnostik, Spieltherapie, Elterngruppen oder Vermittlung
  • Abschlussgespräch und Hinweise auf weitere Hilfen

Eltern können Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass das Jugendamt vorher entscheidet. Wenn weitergehende Hilfe zur Erziehung nötig ist, vermittelt die Beratungsstelle an das Jugendamt, siehe Hilfe zur Erziehung.

Arbeit mit Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung nennt § 28 SGB VIII ausdrücklich als Beratungsthema. Beraterinnen und Berater unterstützen Eltern, ihre Elternrolle nach der Trennung zu klären und tragfähige Absprachen zu finden. Sie bleiben dabei unparteilich und haben das Wohl des Kindes im Blick. Gerichtliche Entscheidungen fällt die Beratung nicht, sie kann aber Eltern auf Verfahren vorbereiten. Zu den rechtlichen Fragen gibt das Glossar Auskunft, etwa unter Umgangsrecht. Rechtsberatung im Einzelfall erhalten Sie bei Rechtsanwälten und im Jugendamt, zum Beispiel bei der Beistandschaft.

Qualität, Weiterbildung und Datenschutz

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) verbindet Fachkräfte, gibt Fachinformationen heraus und bietet Fortbildungen an. Inhalte sind etwa Kinderschutz, Beratung bei Trennung, Beratung hochstrittiger Eltern, Online-Beratung und Rechtsgrundlagen der Beratung. Die bke beschreibt in ihrer Veröffentlichung zu den Rechtsgrundlagen unter anderem den Schutz des Privatgeheimnisses, den Sozialdatenschutz, die strafrechtliche Verantwortung in der Beratung und die Entbindung von der Schweigepflicht. Für Sie als Fachkraft heißt das: Datenschutz und Schweigepflicht sind Kernkompetenzen und gehören in jede Einarbeitung.

Für Bewerberinnen und Bewerber

Fragen Sie nach multiprofessioneller Besetzung, Fallzahlen, Supervision und Möglichkeiten zur Weiterbildung in Familientherapie oder systemischer Beratung. Klären Sie auch, ob die Stelle befristet ist und wie die Beratungsstelle finanziert wird. Informationen zu Studienwegen finden Sie bei Soziale Arbeit studieren. Psychologische Studiengänge regeln die Hochschulen, Auskünfte erteilen die Studienberatungen.

Einstieg und Praktika

Praktika in Beratungsstellen sind für Studierende der Psychologie, Sozialen Arbeit und Pädagogik ein guter Einstieg. Viele Träger fordern danach zusätzliche Beratungsqualifikationen, die berufsbegleitend erworben werden. Achten Sie auf Stellen mit Einarbeitungskonzept und Supervision. Gerade am Anfang ist der fachliche Austausch im Team der wichtigste Schutz vor Überforderung.

Ein weiteres Thema ist die Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen. Viele Beratungsstellen bieten dort Sprechstunden oder Fallberatung für Fachkräfte an. Das verkürzt Wege für Familien und hilft, Probleme früh zu erkennen. Gleichzeitig brauchen Beraterinnen und Berater Klarheit darüber, was in der Kooperation vertraulich bleibt und was sie weitergeben dürfen.

Auch Online-Beratung hat sich in der Erziehungsberatung etabliert. Sie ergänzt persönliche Termine, ersetzt sie aber nicht in jedem Fall. Für Fachkräfte gelten dabei dieselben Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit.

Perspektiven

Aus der Beratung führen Wege in die Leitung einer Beratungsstelle, in Fachberatung und Planung beim Jugendamt, in Therapeuten- und Supervisorentätigkeit oder in Lehre und Forschung. Weiterbildungen zur systemischen Beraterin, zum Familientherapeuten oder zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz sind verbreitet. Ein Überblick über weitere Berufe: Berufe. Dieser Text ersetzt keine persönliche Beratung. Wenn Sie als Elternteil Unterstützung suchen, wenden Sie sich an die Erziehungsberatungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Häufige Fragen

Was kostet Erziehungsberatung?

Für Familien ist die Beratung in der Regel kostenfrei. Der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung zufolge besteht die direkte Inanspruchnahme ohne vorherigen Antrag und ohne Kostenbeteiligung. Fragen Sie Ihr Jugendamt nach der zuständigen Beratungsstelle.

Wer arbeitet in einer Erziehungsberatungsstelle?

§ 28 SGB VIII sieht vor, dass Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Typisch sind Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sowie Fachkräfte mit therapeutischer Weiterbildung.

Brauche ich eine Approbation?

Nein. Nach der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung ist die Approbation keine Einstellungsvoraussetzung für Fachkräfte in der Erziehungsberatung. Welche Qualifikation eine Stelle verlangt, steht in der Stellenausschreibung.

Wie werde ich Erziehungsberater?

Der Weg führt über ein Studium der Psychologie, Sozialen Arbeit oder Pädagogik, gefolgt von beraterischen Weiterbildungen wie systemischer Beratung oder Familientherapie. Eine eigene bundeseinheitliche Ausbildung zum Erziehungsberater gibt es nicht.