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Taschengeldtabelle: Empfehlungen nach Alter

Kurz beantwortet

Die Tabelle zeigt Empfehlungen als Spanne je Alter. Es sind Orientierungswerte, keine Rechtsansprüche.

Empfehlung nach Alter

Taschengeld Empfehlungen nach Alter
Altervonbisje
0–5 Jahre1,00 €2,00 €Woche
6–7 Jahre2,00 €3,00 €Woche
8–9 Jahre3,00 €4,00 €Woche
10–11 Jahre15,00 €25,00 €Monat
12–13 Jahre20,00 €30,00 €Monat
14–15 Jahre25,00 €45,00 €Monat
16–17 Jahre40,00 €60,00 €Monat
ab 18 Jahre55,00 €75,00 €Monat

Taschengeld-Rechner

Wie viel Taschengeld angemessen ist, hängt vom Alter ab, und es gibt keine gesetzliche Höhe. Die Tabelle zeigt Spannen, die mehrere Quellen für jedes Alter empfehlen, jeweils pro Woche oder pro Monat; der Rechner liefert die passende Spanne zu Ihrem Alter.

So lesen Sie die Tabelle

Jede Zeile steht für ein Alter. Die Spalten zeigen den untersten und obersten empfohlenen Betrag und die Einheit (Woche oder Monat). Kleinere Kinder erhalten meist einen wöchentlichen Betrag, weil sie Geld noch nicht über Wochen einteilen können. Ab dem Jugendalter ist die monatliche Auszahlung üblich. Die Quellen stehen unter der Tabelle. Wir geben bewusst Spannen an und keine Einzelwerte, weil die Empfehlungen verschiedener Stellen voneinander abweichen.

Wer die Empfehlungen herausgibt

Taschengeldtabellen stammen unter anderem von Jugendämtern, Verbraucherzentralen und Familienverbänden. Jugendämter veröffentlichen sie häufig im Zusammenhang mit Pflegefamilien und Heimunterbringung, wo ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung zum Unterhalt gehört (§ 39 SGB VIII). Eltern nutzen dieselben Tabellen als Orientierung. Rechtlich bindend sind sie für Eltern nicht.

Was das Gesetz zum Taschengeld sagt

Minderjährige dürfen nach § 110 BGB Verträge schließen, wenn sie die Leistung mit Mitteln bezahlen, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Das ist der „Taschengeldparagraph“. Er regelt nicht, wie viel Taschengeld zu zahlen ist, sondern was Kinder damit rechtswirksam tun dürfen. Bei Verträgen mit laufender Zahlungspflicht, etwa Abos, ist die Wirksamkeit ohne Zustimmung der Eltern oft zweifelhaft; im Streitfall klären das Verbraucherberatung oder Fachanwälte.

Was in der Tabelle nicht enthalten ist

  • Lebensnotwendiges wie Verpflegung, Kleidung und Schulmaterial gehört zum Unterhalt und wird nicht aus dem Taschengeld bezahlt.
  • Größere Anschaffungen wie Handy, Fahrrad oder Klassenfahrt werden oft separat vereinbart.
  • Verdienste aus Ferienjobs oder Ausbildung sind kein Taschengeld.

Tipps zur Praxis

Feste Termine und feste Beträge helfen Kindern, Geld einzuteilen. Mit dem Alter wächst die Verantwortung: Jugendliche können einen Teil für Kleidung oder Handyvertrag selbst verwalten. Ob Sie Taschengeld an Aufgaben im Haushalt knüpfen, ist eine Erziehungsfrage; Beratungsstellen empfehlen häufig, Taschengeld und Mitarbeit im Haushalt zu trennen. Einen vertiefenden Text bietet der Ratgeber Taschengeld: Wie viel ist angemessen?.

So nutzen Sie den Rechner

Tragen Sie das Alter Ihres Kindes ein. Der Rechner nennt die empfohlene Spanne mit Einheit, also pro Woche oder pro Monat. Rechnen Sie nicht mit dem untersten Wert als Mindestbetrag oder mit dem obersten als Pflicht: Die Spanne zeigt, in welchem Bereich Fachstellen Beträge für angemessen halten. Ihre Familie entscheidet, ob Kleidung, Handy oder Freizeit mit abgedeckt werden.

Streitfragen im Alltag

  • Kürzen als Strafe. Pädagogisch ist es meist besser, Taschengeld verlässlich zu zahlen und Konsequenzen anders zu gestalten.
  • Vorschuss. Wenn das Geld vor dem Zahltag aufgebraucht ist, hilft ein Gespräch über Prioritäten mehr als ein Vorschuss.
  • Geldgeschenke. Geschenke von Verwandten gehören dem Kind; wie viel davon frei verfügbar ist, entscheiden die Eltern.

Wann Sie Taschengeld anpassen

Üblich ist eine Erhöhung zum Geburtstag oder beim Wechsel der Schulstufe. Mit dem Übergang in die weiterführende Schule steigen Ausgaben für Fahrten, Mittagessen und Verabredungen. Eltern sollten dann mit dem Kind besprechen, welche Ausgaben neu aus dem Taschengeld kommen.

Grenzen der Tabelle

Die Werte sind Empfehlungen. Ihre Familie, Region und Lebenslage können eine andere Höhe nahelegen. Wer Pflegekind aufnimmt oder in der Jugendhilfe betreut wird, erhält verbindliche Angaben vom zuständigen Jugendamt. Wie wir die Quellen auswählen, steht in der Methodik.

Häufige Fragen

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld?

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Eltern entscheiden im Rahmen ihrer Möglichkeiten; bei Unterbringung in Pflegefamilie oder Heim gehört ein angemessener Barbetrag zum Unterhalt (§ 39 SGB VIII).

Warum nennt die Tabelle Spannen?

Verschiedene Quellen empfehlen unterschiedliche Beträge. Eine Spanne bildet das ehrlicher ab als ein einzelner Wert.

Wöchentlich oder monatlich zahlen?

Kleinere Kinder kommen mit wöchentlichen Beträgen besser zurecht. Ab dem Jugendalter ist die monatliche Zahlung gebräuchlich.

Was regelt der Taschengeldparagraph?

§ 110 BGB: Minderjährige dürfen Geschäfte wirksam abschließen, wenn sie die Leistung mit Mitteln bezahlen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden.