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Betreuungskraft nach § 53b SGB XI

Betreuungskraft liest einer Seniorin in einem Pflegeheim aus einem Buch vor

Kurz beantwortet

Zusätzliche Betreuungskräfte begleiten Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen im Alltag, etwa beim Vorlesen, Spazierengehen oder Basteln. Die Qualifizierung richtet sich nach den Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 53b SGB XI: Orientierungspraktikum, mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.

Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI gehören zum Personal vollstationärer und teilstationärer Pflegeeinrichtungen. Sie schaffen zusätzliche Zeit für Gespräche, Aktivierung und Teilhabe, ohne dass dafür eine pflegerische Berufsausbildung nötig ist.

Was die Rechtsgrundlage regelt

Der Leistungsanspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung steht in § 43b SGB XI. Er gilt für alle Pflegebedürftigen in teil- und vollstationärer Pflege, einschließlich Pflegegrad 1. Die Qualifikation und die Aufgaben der Betreuungskräfte legt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien nach § 53b SGB XI fest (Betreuungskräfte-RL). Die aktuelle Fassung wurde am 21. Oktober 2022 beschlossen und am 21. November 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie ersetzt die frühere Regelung nach § 87b SGB XI alter Fassung.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums waren Ende 2023 rund 52.000 zusätzliche Betreuungskräfte in Einrichtungen beschäftigt. Die Pflegekassen finanzieren sie über einen Vergütungszuschlag, den Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst zahlen. Gesetzlich ist grundsätzlich eine Vollzeitstelle je 20 Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen, Teilzeitstellen sind möglich.

Aufgaben

Nach den Richtlinien sollen Betreuungskräfte Bewohnerinnen und Bewohner bei Alltagsaktivitäten motivieren und begleiten, Gespräche und Zuwendung anbieten und bei Bedarf individuell betreuen. Die Angebote richten sich nach Biografie, Vorlieben und Fähigkeiten.

  • Basteln, Musik, Kochen und Backen in der Gruppe
  • Spaziergänge, Vorlesen, Gesellschaftsspiele
  • Gespräche und Beruhigung bei Unruhe oder Angst
  • Begleitung bei Festen, Gottesdiensten und kulturellen Angeboten
  • Absprachen mit dem Pflegeteam über Ressourcen und Wünsche

Ausgeschlossen sind regelmäßige körperbezogene Pflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Behandlungspflege bleibt Pflegefachkräften vorbehalten. Für die Einhaltung ist laut Bundesgesundheitsministerium die verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI zuständig. Beschäftigte, die Verstöße melden, dürfen deswegen nicht benachteiligt werden.

Zugang und Qualifikation

Eine pflegerische oder therapeutische Ausbildung ist nicht erforderlich. Verlangt werden persönliche Eignung, etwa eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und älteren Menschen, soziale und kommunikative Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen, Flexibilität, emotionale Stabilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Qualifizierung besteht aus folgenden Bausteinen:

BausteinUmfangInhalt und Hinweise
Orientierungspraktikum40 StundenVor der Qualifizierung in einer zugelassenen ambulanten, teilstationären oder vollstationären Einrichtung
Modul 1: Basiskurs100 StundenGrundlagen der Pflege und Betreuung, Erkrankungen, Kommunikation, Hygiene, Erste Hilfe
Modul 2: Betreuungspraktikum2 WochenUnter Anleitung einer erfahrenen Pflegefachkraft, auch teilbar
Modul 3: Aufbaukurs60 StundenVertiefung, Rechtskunde, Beschäftigungsangebote, Demenz, Entlastung von Angehörigen
Fortbildung im Berufmindestens 16 Unterrichtsstunden pro JahrLaufende Pflicht während der Beschäftigung

Die Richtlinien lassen Anrechnungen zu. Wer eine Pflegeausbildung oder mindestens ein Jahr staatlich anerkannte Ausbildung als Pflegehelferin beziehungsweise Pflegehelfer oder Assistent hat, erfüllt die Anforderungen im Regelfall. Wer bereits mindestens 40 Stunden in der Pflege oder Betreuung in einer Einrichtung gearbeitet hat, braucht kein Orientierungspraktikum. Wer nach früheren Fassungen der Richtlinien qualifiziert wurde, gilt als qualifiziert. Kursträger, Agenturen für Arbeit und Pflegeeinrichtungen informieren über Förderung, etwa über einen Bildungsgutschein. Sie sollten den Kursinhalt vor Buchung mit den aktuellen Richtlinien abgleichen.

Verwechseln Sie diese Qualifizierung nicht mit der Schulung von Alltagsbegleitern im häuslichen Bereich, die auf Landesrecht beruht. Dazu lesen Sie Alltagsbegleiter.

Alltag

Der Tag in der Einrichtung folgt dem Wochenplan der Betreuung: Gruppenangebote am Vormittag und Nachmittag, Einzelbetreuung bei Bewohnern mit hohem Zuwendungsbedarf, Begleitung zu Festen und Therapien. Betreuungskräfte arbeiten eng mit dem Pflege- und Sozialdienst zusammen und dokumentieren ihre Angebote. Viele Stellen sind in Teilzeit angelegt und decken auch Wochenenden ab.

Fordernd ist der Umgang mit Demenz, Abschied und Tod. Fragen Sie im Gespräch mit dem Träger nach Einarbeitung, Mentoring, Supervision und Fortbildung. Gute Einrichtungen stellen den Betreuungskräften feste Ansprechpersonen und klare Aufgabenbeschreibungen zur Seite.

Gehalt

Für Betreuungskräfte gibt es keine bundesweit einheitliche Vergütung. Sie hängt vom Tarifvertrag des Trägers ab: bei öffentlichen Trägern vom TVöD, bei kirchlichen Trägern von Regelwerken wie der AVR, bei privaten Trägern vom Haustarif oder Arbeitsvertrag. Der Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD enthält für diese Tätigkeit soweit uns bekannt keinen eigenen Eintrag. Aktuelle Beträge für Gruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes finden Sie in der TVöD-SuE-Tabelle, Berechnungen im TVöD-SuE-Rechner. Fragen Sie nach Entgeltgruppe, Stufe und Zuschlägen.

Qualifizierungsweg im Detail

Die Qualifizierung nach den Richtlinien ist modular aufgebaut. Das Orientierungspraktikum vor dem Kurs dient dazu, dass Sie die Arbeit in einer Einrichtung kennenlernen und prüfen können, ob die Tätigkeit zu Ihnen passt. Der Basiskurs vermittelt Grundlagen: Betreuung und Pflege im Überblick, typische Erkrankungen im Alter, Hygiene, Kommunikation mit Menschen mit Demenz und Erste Hilfe. Im Betreuungspraktikum erproben Sie das Gelernte unter Anleitung einer Pflegefachkraft. Der Aufbaukurs vertieft Rechtskunde, Beschäftigungsangebote, Tagesgestaltung, die Entlastung von Angehörigen und die Betreuung von Menschen mit Demenz.

Anbieter und Förderung

Kurse bieten Bildungswerke, Pflegeschulen, Volkshochschulen und private Akademien an. Termine, Preise und Unterrichtsformen unterscheiden sich, auch hybride Formate mit Online-Anteilen gibt es. Prüfen Sie vor der Buchung, ob der Kurs die Richtlinien vollständig abdeckt, also Orientierungspraktikum, Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs mit den genannten Stunden. Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach einem Bildungsgutschein fragen. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Betreuungskraft und Pflegefachkraft: die Abgrenzung

Die Richtlinien ziehen eine klare Linie. Betreuungskräfte begleiten und aktivieren, sie führen keine Behandlungspflege durch und übernehmen keine regelmäßige Körperpflege oder Hauswirtschaft. Wenn eine Bewohnerin zum Beispiel beim Spaziergang stürzt, darf die Betreuungskraft in Notfällen helfen, soweit keine Pflegefachkraft erreichbar ist und die Hilfe nicht warten kann. Danach muss die Pflegefachkraft informiert werden. Für die Einhaltung der Vorgaben ist die verantwortliche Pflegefachkraft zuständig.

Diese Abgrenzung schützt beide Seiten. Betreuungskräfte sind vor Überforderung geschützt, Pflegekräfte vor der Vermischung von Aufgaben. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Einsatz gegen die Richtlinien verstößt, können Sie das ansprechen. Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums dürfen Beschäftigte, die Verstöße melden, deswegen nicht benachteiligt werden.

Was Bewohner und Angehörige wissen sollten

Alle Pflegebedürftigen in teil- und vollstationärer Pflege haben nach § 43b SGB XI einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, einschließlich Pflegegrad 1. Die Kosten tragen die Pflegekassen beziehungsweise die privaten Versicherungen über einen Vergütungszuschlag, Bewohner werden nicht zusätzlich belastet. Wie viele Betreuungskräfte eine Einrichtung beschäftigt, ergibt sich aus der Pflegesatzvereinbarung. Angehörige können bei der Heimleitung nachfragen, welche Angebote es gibt und wie sie auf die Bedürfnisse der einzelnen Bewohner abgestimmt werden.

Typische Wochenstruktur

  • Vormittags: Gruppenrunden, Gedächtnisspiele, Gymnastik im Sitzen
  • Mittags: Begleitung bei Mahlzeiten, soweit keine pflegerische Unterstützung nötig ist
  • Nachmittags: Basteln, Musik, Garten, Besuche, Ausflüge
  • Wochenende und Feiertage: Gottesdienste, Feste, Einzelbetreuung

Perspektiven

Die Qualifizierung ist ein Einstieg in die Altenhilfe. Aufbauend sind eine Ausbildung zur Pflegefachkraft oder zur Pflegehelferin, eine Weiterbildung in Demenzbetreuung oder Gerontopsychiatrie sowie ein Wechsel in den Sozialdienst möglich. Wer sozialpädagogisch arbeiten möchte, findet Wege über die Sozialassistenz und weiter zur Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher. Eine Übersicht bietet die Seite Berufe.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Qualifizierung zur Betreuungskraft?

Die Richtlinien sehen ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden vor, eine Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 160 Unterrichtsstunden und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Die Maßnahme besteht aus drei Modulen: Basiskurs (100 Stunden), Betreuungspraktikum (zwei Wochen) und Aufbaukurs (60 Stunden). Die Gesamtdauer in Wochen hängt vom Anbieter und von Vollzeit- oder Teilzeitunterricht ab.

Brauche ich eine Pflegeausbildung?

Nein. Die Richtlinien verlangen für die Tätigkeit keine pflegerische oder therapeutische Berufsausbildung. Wer bereits eine Pflegeausbildung oder mindestens ein Jahr staatlich anerkannte Pflegehelfer- oder Assistenzausbildung hat, erfüllt die Anforderungen in der Regel nach § 5 der Richtlinien bereits.

Darf eine Betreuungskraft pflegen oder im Haushalt arbeiten?

Nein, nicht regelmäßig oder routinemäßig. Die Richtlinien schließen körperbezogene Pflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten als Regelaufgabe aus. Behandlungspflege bleibt qualifizierten Pflegefachkräften vorbehalten. Nothilfe ist nur zulässig, wenn keine Pflegefachkraft erreichbar ist und die Hilfe nicht warten kann.

Wie viel verdient eine Betreuungskraft?

Das hängt von Träger und Tarifvertrag ab. Bei Tarifbindung nach dem TVöD ist für Betreuungskräfte kein eigener Eintrag in der Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes bekannt, die Eingruppierung richtet sich daher nach dem Arbeitsvertrag und den Tätigkeitsmerkmalen des Trägers. Fragen Sie nach der Entgeltgruppe vor Vertragsschluss.