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Familienhelfer / Familienhelferin

Beraterin spricht an einem Küchentisch mit zwei Erwachsenen über Alltagsfragen

Kurz beantwortet

Familienhelferinnen und Familienhelfer unterstützen Familien im Alltag, meist im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Zugang bieten vor allem ein Abschluss in Sozialer Arbeit oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss, die Anforderungen setzt der jeweilige Träger.

Der Begriff Familienhelfer ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Gemeint sind Fachkräfte, die Familien zu Hause begleiten, am häufigsten in der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) der Jugendhilfe.

Aufgaben

§ 31 SGB VIII beschreibt die Sozialpädagogische Familienhilfe als Unterstützung für Familien bei der Erziehung der Kinder, bei Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die Hilfe ist als intensive Begleitung gedacht und soll die Familie dabei stärken, ihre Angelegenheiten wieder selbst zu regeln (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und setzt die Mitarbeit der Familie voraus.

Im Alltag bedeutet das:

  • Gespräche mit Eltern und Kindern in der Wohnung der Familie
  • Unterstützung bei Tagesstruktur, Haushaltsorganisation und Schulthemen
  • Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Schulen und Beratungsstellen
  • Mitarbeit am Hilfeplan und Teilnahme am Hilfeplangespräch
  • Dokumentation und Berichte an das Jugendamt
  • Rückmeldung bei Anzeichen einer Gefährdung des Kindeswohls

Einsatzfelder

Familienhelfer arbeiten bei freien Trägern der Jugendhilfe, bei Wohlfahrtsverbänden, in kommunalen Diensten und teils in selbstständiger Form als Honorarkräfte. Auftraggeber ist meist das Jugendamt, das die Hilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung bewilligt. Verwandte Felder sind die Erziehungsbeistandschaft, die Familienhilfe im Rahmen der Frühen Hilfen, die aufsuchende Elternarbeit und die Betreuung in Familienzentren. Daneben nutzen Pflege- und Gesundheitsdienste den Begriff Familienhelfer für Haushaltshilfen, die hier nicht gemeint sind.

Zugang und Qualifikation

Nach § 72 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hauptamtlich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dafür geeignete Ausbildung erhalten haben. Das Gesetz nennt dazu das Fachkräftegebot, die konkreten Abschlüsse bestimmen Träger und Landesrecht. In der Praxis setzen viele Stellen ein Studium der Sozialen Arbeit oder ein sozialpädagogisches Studium voraus, teils sind auch Erzieherinnen und Erzieher mit Berufserfahrung oder Zusatzqualifikation zugelassen. Hinzu kommen das erweiterte Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) und die Bereitschaft zu Supervision und Fortbildung.

WegTypischer Einsatz
Studium Soziale Arbeit oder SozialpädagogikFallführung in der SPFH, Hilfeplanung, Krisenintervention
Ausbildung Erzieher/in mit ZusatzqualifikationAlltagsnahe Familienbegleitung, je nach Träger
Systemische oder Familientherapie-WeiterbildungVertiefung der Beratungsmethodik
Ehrenamt in FamilienpatenschaftenEntlastende, nicht fachlich leitende Angebote

Welcher Weg gilt, entscheidet der einstellende Träger, oft in Abstimmung mit dem Jugendamt. Fragen Sie in der Stellenausschreibung nach der geforderten Qualifikation und nach Einarbeitung.

Alltag

Familienhelfer organisieren einen großen Teil ihrer Zeit selbst: Termine bei Familien, Fahrtzeiten, Gespräche mit dem Jugendamt, Teamsitzungen und Dokumentation. Termine liegen häufig am Nachmittag und frühen Abend, wenn Eltern und Kinder zu Hause sind. Die Arbeit fordert Klarheit über die eigene Rolle: Familienhelfer sind Gast in einem privaten Raum und tragen zugleich Verantwortung gegenüber dem Auftrag des Jugendamts und dem Kinderschutz.

Belastend können Krisen, Konflikte in der Familie und unklare Zuständigkeiten sein. Entlastung schaffen Fallberatung im Team, Supervision, klare Absprachen mit dem Jugendamt und feste Zeitfenster für Berichte. Achten Sie bei Bewerbungen auf Fallzahlen, Fahrkostenregelung und Vertretungsregeln.

Gehalt und Eingruppierung

Das Gehalt hängt vom Träger und seinem Tarifvertrag ab. Bei öffentlichen Trägern, die den TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst anwenden, richtet sich die Gruppe nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, also vor allem nach Abschluss und Aufgabe. Für Familienhelfer mit sozialarbeiterischer Tätigkeit sind die Gruppen für Sozialarbeiter einschlägig, für andere Qualifikationen gelten andere Merkmale. Eine pauschale Gruppe für den Begriff gibt es nicht. Die Seite Eingruppierung im TVöD SuE erklärt das Vorgehen, die TVöD-SuE-Tabelle nennt aktuelle Beträge. Bei kirchlichen Trägern gilt oft die AVR Caritas, bei freien Trägern häufig ein Haustarif. Honorarkräfte müssen ihre Sozialabgaben und Steuern selbst klären, die Statusfrage sollten Sie vor Beginn prüfen lassen.

Wie eine Familienhilfe abläuft

Die Hilfe beginnt in der Regel mit einem Antrag der Sorgeberechtigten beim Jugendamt. Dort klären Fachkräfte im Gespräch, welche Unterstützung geeignet ist. Wird eine Sozialpädagogische Familienhilfe bewilligt, vereinbaren Jugendamt, Familie und Träger im Hilfeplan Ziele, Umfang und Überprüfungstermine. Die Familienhelferin oder der Familienhelfer setzt die Ziele im Alltag um und berichtet dem Jugendamt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Phasen der Begleitung

  • Kennenlernen und Auftragsklärung: Was soll sich ändern, und was wünscht sich die Familie?
  • Arbeit an Alltagsthemen: Tagesstruktur, Konfliktregeln, Schulwege, Behördenpost
  • Stabilisierung: Eltern übernehmen Aufgaben zunehmend selbst
  • Ablösung und Übergabe: Abschluss der Hilfe oder Überleitung in andere Angebote

Das Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII ist der zentrale Termin, in dem alle Beteiligten Zwischenbilanz ziehen. Mehr dazu im Glossar unter Hilfeplangespräch und unter Sozialpädagogische Familienhilfe.

Rolle, Haltung und Grenzen

Familienhelfer arbeiten in einem Spannungsfeld. Sie sind Vertrauensperson der Familie, wissen aber, dass sie dem Jugendamt berichten müssen und dass das Wohl des Kindes Vorrang hat. Offenheit gegenüber der Familie hilft: Sie sollte von Anfang an wissen, was berichtet wird und warum. Dazu gehört ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz. Geschenke, Einladungen und private Kontakte sollten Sie mit Ihrem Träger klären.

Zu den Grenzen der Tätigkeit zählt, dass Familienhelfer weder therapeutisch behandeln noch Rechtsberatung erbringen. Bei psychischen Erkrankungen, Sucht oder Gewalt in der Familie vermitteln sie an Fachdienste und arbeiten mit ihnen zusammen. Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, greifen die Verfahren des Kinderschutzes, darunter die Gefährdungseinschätzung im Team und gegebenenfalls die Einbeziehung der insoweit erfahrenen Fachkraft. Siehe Kindeswohlgefährdung.

Honorar oder Anstellung

Familienhilfe wird teils von angestellten Fachkräften, teils von Honorarkräften geleistet. Die Anstellung bietet Sozialversicherung, Urlaub, bezahlte Fortbildung und Teamstruktur. Honorartätigkeit bietet Flexibilität, erfordert aber eigenes Risikomanagement: Altersvorsorge, Krankenversicherung, Haftpflicht, Steuern, mögliche Scheinselbstständigkeit. Lassen Sie den Status prüfen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer Fachberatung, bevor Sie Aufträge annehmen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Wenn Sie sich bewerben, fragen Sie nach Fallzahlen pro Vollzeitstelle, nach der Fahrkostenerstattung, nach Dokumentationszeiten und nach der Regelung für Krisenfälle außerhalb der Dienstzeit. Solche Rahmenbedingungen entscheiden mehr über die Zufriedenheit im Beruf als das Gehalt allein.

Perspektiven

Aus der Familienhilfe führen Wege in die Teamleitung, in die Koordination ambulanter Hilfen, in den Allgemeinen Sozialen Dienst beim Jugendamt, in die Erziehungsberatung oder in Fachdienste für Frühe Hilfen. Weiterbildungen in systemischer Beratung, Kinderschutz (insoweit erfahrene Fachkraft) oder Traumapädagogik vertiefen das Profil. Wer mit einem pädagogischen Abschluss einsteigt, kann berufsbegleitend ein Studium der Sozialen Arbeit aufnehmen, siehe Soziale Arbeit studieren.

Wie das Jugendamt Hilfen bewilligt und welche Rechte Familien haben, erklärt die Seite Jugendamt. Alle Berufsprofile im Überblick finden Sie unter Berufe. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu einer konkreten Hilfe wenden Sie sich an Ihr Jugendamt oder eine Beratungsstelle.

Häufige Fragen

Was macht ein Familienhelfer?

Familienhelfer kommen in die Familie und unterstützen bei Erziehung, Alltagsbewältigung, Konflikten und Kontakten zu Ämtern. Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII soll Hilfe zur Selbsthilfe geben und ist in der Regel auf längere Dauer angelegt.

Wer bezahlt die Familienhilfe?

Die Hilfe wird in der Regel vom Jugendamt bewilligt und finanziert. Eltern müssen sie nicht selbst bezahlen. Den Antrag stellen Sorgeberechtigte beim Jugendamt, das im Hilfeplan mit der Familie die Ziele festlegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Jugendamt.

Brauche ich ein Studium, um Familienhelfer zu werden?

Nicht in jedem Fall, aber häufig. Nach dem Fachkräftegebot in § 72 SGB VIII sollen hauptamtlich nur Personen mit geeigneter Ausbildung beschäftigt werden. Viele Träger setzen für die Sozialpädagogische Familienhilfe ein Studium der Sozialen Arbeit voraus. Daneben gibt es Stellen für Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation sowie niedrigschwellige Angebote mit Ehrenamt.

Wie wird ein Familienhelfer bezahlt?

Das hängt vom Träger, vom Tarifvertrag und von der Qualifikation ab. Für eine Orientierung nutzen Sie die TVöD-SuE-Tabelle und den Rechner, sobald Sie wissen, welcher Gruppe Ihre Stelle entspricht.