Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie
Kurz beantwortet
Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie ist erreichbar unter Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim und telefonisch unter 07321/321-0.
Kontakt und Gebiet
- Anschrift
- Felsenstraße 36
89518 Heidenheim - Telefon
- 07321/321-0
- Website
- www.landkreis-heidenheim.de
- Zuständiges Gebiet
- Landkreis Heidenheim
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Stand: 29.10.2026
Quelle: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Aufgaben des Jugendamts
Eltern, die sich trennen, stehen oft vor Fragen zu Umgang, Sorge und Unterhalt. Das Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie berät dazu, vermittelt zwischen den Eltern und kann Mütter und Väter bei der Klärung begleiten. Es beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen und richtet auf Wunsch eine Beistandschaft ein, damit Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden. Wer in Heidenheim wohnt, findet hier die Kontaktdaten des zuständigen Amts. Verbindliche Auskünfte erteilt immer die Behörde selbst; eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt dieses Verzeichnis nicht. Je nach Lage kann auch eine Beratung zu Umgang und Sorge sinnvoll sein, bevor ein Gericht angerufen wird.
Familien in Heidenheim wenden sich an das Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie, wenn sie Unterstützung im Alltag brauchen: bei der Suche nach einem Kitaplatz, bei einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder bei der Frage, wie sich Schule, Beruf und Erziehung vereinbaren lassen. Das Amt arbeitet dabei mit Kitas, Schulen, Beratungsstellen und freien Trägern zusammen. Welche Angebote es vor Ort gibt, unterscheidet sich von Region zu Region, deshalb lohnt der Blick auf die Seiten der Kommune oder ein kurzes Telefonat. Viele Familien nutzen diese Angebote, lange bevor ein Problem groß geworden ist.
Auch Jugendliche und junge Erwachsene sind Zielgruppe. Das Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie berät junge Menschen, die Streit zu Hause haben, ihre Ausbildung klären wollen oder eine eigene Wohnung suchen, und unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus. Zu den Aufgaben zählt außerdem die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht und, wenn nötig, die Vormundschaft für Kinder. In Heidenheim sind das Teile eines Systems, das Hilfe möglichst früh und möglichst nah an der Lebenswelt anbieten soll. Dazu zählt, junge Menschen auf dem Weg in ein selbstständiges Leben zu begleiten.
Häufige Fragen
Was macht das Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie?
Das Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie berät Familien in Heidenheim zu Erziehung, Trennung, Unterhalt und Betreuung, plant Hilfen zur Erziehung und schützt Kinder bei Gefährdung. Die Aufgaben ergeben sich aus dem SGB VIII.
Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich einen Hinweis gebe?
Nein, Hinweise sind auch anonym möglich. Das Amt kann aber besser helfen, wenn es Rückfragen stellen kann. Auskünfte zu Verfahren erteilt allein das Amt.
Welche Hilfen bietet das Landratsamt Heidenheim, Jugend und Familie?
Von Beratung über Erziehungsbeistand und Familienhilfe bis zu Tagesgruppen und Heimerziehung. Welche Hilfe passt, wird im Hilfeplan mit den Beteiligten besprochen.