Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe
Kurz beantwortet
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe ist erreichbar unter Schillerstraße 30, 89077 Ulm und telefonisch unter 0731/185-4385.
Kontakt und Gebiet
- Anschrift
- Schillerstraße 30
89077 Ulm - Telefon
- 0731/185-4385
- Website
- www.alb-donau-kreis.de
- Zuständiges Gebiet
- Landkreis Alb-Donau-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Stand: 29.10.2026
Quelle: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Aufgaben des Jugendamts
Das Jugendamt versteht sich als Anlaufstelle für Familien. Im Bereich von Ulm beantwortet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe Fragen zur Betreuung von Kindern, zu Hilfen bei Erziehungsproblemen, zu Unterhalt und Vaterschaft sowie zu Sorge- und Umgangsregelungen. Beratung ist für Eltern im Normalfall kostenfrei. Wenn eine Hilfe zur Erziehung in Betracht kommt, entscheidet das Amt gemeinsam mit den Beteiligten in einem Hilfeplan, welche Unterstützung passt. Ob und wie Sie sich beteiligen, bleibt Ihre Entscheidung, mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen im Kinderschutz. Beratung in diesem Rahmen ist freiwillig, und Sie können jederzeit nachfragen, welche Schritte als Nächstes folgen.
Eltern, die sich trennen, stehen oft vor Fragen zu Umgang, Sorge und Unterhalt. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe berät dazu, vermittelt zwischen den Eltern und kann Mütter und Väter bei der Klärung begleiten. Es beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen und richtet auf Wunsch eine Beistandschaft ein, damit Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden. Wer in Ulm wohnt, findet hier die Kontaktdaten des zuständigen Amts. Verbindliche Auskünfte erteilt immer die Behörde selbst; eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt dieses Verzeichnis nicht. Je nach Lage kann auch eine Beratung zu Umgang und Sorge sinnvoll sein, bevor ein Gericht angerufen wird.
Zwei Aufgaben bestimmen die Arbeit eines Jugendamts: Förderung und Schutz. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe fördert Familien in Ulm, etwa mit Beratung, Angeboten der Jugendarbeit und der Vermittlung von Betreuungsplätzen. Es schützt Kinder, wenn Hinweise auf eine Gefährdung eingehen, prüft die Lage gemeinsam mit Fachkräften und leitet bei Bedarf Hilfen ein. Mehr zu den Rechtsgrundlagen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Aufgaben des Jugendamts. Bei Unsicherheit darf jede Person, auch anonym, Hinweise geben und sich beraten lassen. Das Jugendamt arbeitet dabei auf der Grundlage des SGB VIII und ist an Schweigepflicht und Sozialdatenschutz gebunden.
Häufige Fragen
Was macht das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe?
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe berät Familien in Ulm zu Erziehung, Trennung, Unterhalt und Betreuung, plant Hilfen zur Erziehung und schützt Kinder bei Gefährdung. Die Aufgaben ergeben sich aus dem SGB VIII.
Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich einen Hinweis gebe?
Nein, Hinweise sind auch anonym möglich. Das Amt kann aber besser helfen, wenn es Rückfragen stellen kann. Auskünfte zu Verfahren erteilt allein das Amt.
Welche Hilfen bietet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Jugendhilfe?
Von Beratung über Erziehungsbeistand und Familienhilfe bis zu Tagesgruppen und Heimerziehung. Welche Hilfe passt, wird im Hilfeplan mit den Beteiligten besprochen.