Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt
Kurz beantwortet
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt ist erreichbar unter Bahnhofstrasse 6, 78048 Villingen-Schwenningen und telefonisch unter 07721-913-7960.
Kontakt und Gebiet
- Anschrift
- Bahnhofstrasse 6
78048 Villingen-Schwenningen - Telefon
- 07721-913-7960
- Website
- www.lrasbk.de
- Zuständiges Gebiet
- Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Stand: 29.10.2026
Quelle: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Aufgaben des Jugendamts
Auch Jugendliche und junge Erwachsene sind Zielgruppe. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt berät junge Menschen, die Streit zu Hause haben, ihre Ausbildung klären wollen oder eine eigene Wohnung suchen, und unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen über das 18. Lebensjahr hinaus. Zu den Aufgaben zählt außerdem die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht und, wenn nötig, die Vormundschaft für Kinder. In Villingen-Schwenningen sind das Teile eines Systems, das Hilfe möglichst früh und möglichst nah an der Lebenswelt anbieten soll. Dazu zählt, junge Menschen auf dem Weg in ein selbstständiges Leben zu begleiten.
Eltern, die sich trennen, stehen oft vor Fragen zu Umgang, Sorge und Unterhalt. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt berät dazu, vermittelt zwischen den Eltern und kann Mütter und Väter bei der Klärung begleiten. Es beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen und richtet auf Wunsch eine Beistandschaft ein, damit Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden. Wer in Villingen-Schwenningen wohnt, findet hier die Kontaktdaten des zuständigen Amts. Verbindliche Auskünfte erteilt immer die Behörde selbst; eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt dieses Verzeichnis nicht. Je nach Lage kann auch eine Beratung zu Umgang und Sorge sinnvoll sein, bevor ein Gericht angerufen wird.
Wer in Villingen-Schwenningen mit Fragen zur Erziehung, zur Trennung oder zum Kinderschutz nicht weiterkommt, wendet sich an das Jugendamt. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt berät Eltern und Jugendliche, plant Hilfen mit den Familien und begleitet sie, wenn die Lage schwierig wird. Grundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch. Es verpflichtet die Ämter, Familien zu unterstützen und Kinder vor Gefahren zu schützen. Viele Anliegen lassen sich in einem Gespräch klären, ohne dass ein Antrag nötig ist. Einen Termin vereinbaren Sie in der Regel telefonisch oder über die Website des Amts. Wer unsicher ist, ruft zunächst an: Auch eine kurze Frage kann der erste Schritt zu passender Hilfe sein.
Häufige Fragen
Ist die Beratung beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt kostenlos?
Die allgemeine Beratung für Eltern ist in der Regel kostenfrei. Für einzelne Hilfen kann ein Kostenbeitrag anfallen; das Amt informiert Sie vorab.
Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich einen Hinweis gebe?
Nein, Hinweise sind auch anonym möglich. Das Amt kann aber besser helfen, wenn es Rückfragen stellen kann. Auskünfte zu Verfahren erteilt allein das Amt.
Wie aktuell sind die Angaben zum Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Kreisjugendamt?
Der Stand der Daten steht auf dieser Seite mit Quelle. Prüfen Sie Sprechzeiten und Kontaktwege vorsichtshalber auf der Website des Amts.