Zeitzuschlag
Kurz beantwortet
Der Zeitzuschlag ist ein Aufschlag auf das Entgelt für Arbeit zu besonderen Zeiten, etwa nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die Höhe und die Voraussetzungen legt der Tarifvertrag fest.
Wer außerhalb der üblichen Zeiten arbeitet, erhält im öffentlichen Dienst häufig einen Zeitzuschlag. Das gilt zum Beispiel für Nachtdienste in Wohngruppen oder für Wochenendbetreuung. Die Zuschläge sind je nach Zeitfenster gestaffelt. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, ergibt sich aus dem anwendbaren Tarifvertrag und den betrieblichen Dienstplänen.
Praxisbeispiel: Eine Fachkraft in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung arbeitet regelmäßig in der Nachtbereitschaft. Der Arbeitgeber rechnet dafür Zuschläge ab, die in der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Wichtig ist, dass die gearbeiteten Stunden korrekt erfasst werden.
Die Regeln zu Dienst und Arbeitszeit ergänzen den Zeitzuschlag, etwa bei Wechselschicht oder Bereitschaftsdienst. Eine Übersicht zum Entgelt bietet der TVöD-SuE-Rechner. Die genauen Sätze stehen im Tarifvertrag und sollten in Abrechnungsfragen mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Zuschläge müssen in der Regel über die Dienstpläne nachvollziehbar sein. Wer Nacht- oder Wochenenddienste leistet, sollte die Zeiten selbst notieren und mit dem Plan vergleichen. Fehlen Zuschläge in der Abrechnung, lohnt sich eine Nachfrage mit Belegen.
Zuschläge sind meist an konkrete Stunden gebunden und werden nach Monatsende abgerechnet. Wer regelmäßig zu besonderen Zeiten arbeitet, kann eine eigene Liste führen und sie mit den Abrechnungen abgleichen.