Beistandschaft
Kurz beantwortet
Eine Beistandschaft ist eine Unterstützung durch das Jugendamt, bei der es für ein Kind bestimmte Angelegenheiten geltend macht, vor allem Unterhalt und Vaterschaft. Sie ist kostenfrei und auf Antrag möglich.
Ein Elternteil kann für ein minderjähriges Kind eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Das Jugendamt übernimmt dann bestimmte Aufgaben, zum Beispiel die Feststellung der Vaterschaft oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Rechtsgrundlage findet sich in den §§ 1712 ff. BGB und im SGB VIII. Der Beistand handelt im Rahmen des Auftrags, das Sorgerecht der Eltern bleibt davon unberührt.
Beispiel aus der Praxis: Eine Mutter möchte den Unterhalt für ihr Kind klären, ohne selbst einen Anwalt einzuschalten. Sie beantragt eine Beistandschaft, und das Jugendamt nimmt Kontakt zum anderen Elternteil auf. Die Beratung ist für Eltern in diesem Rahmen kostenfrei.
Die Schritte im Einzelnen erklärt der Ratgeber Beistandschaft beim Jugendamt. Die zuständige Stelle finden Sie über Jugendamt finden. Für Fragen zum Sorgerecht ist eine Beratung beim Jugendamt ein guter erster Schritt.
Die Beistandschaft endet in der Regel mit der Volljährigkeit oder wenn der Auftrag erledigt ist. Wer sie beantragt, sollte den Umfang der Aufgaben genau benennen. Zu klären ist auch, welche Angelegenheiten das Jugendamt übernehmen soll und welche weiterhin bei den Eltern liegen.
Die Beistandschaft wirkt nur für die Angelegenheiten, für die sie beantragt wurde. Wer weitere Punkte klären möchte, kann den Auftrag erweitern lassen oder einen gesonderten Antrag stellen.