Zum Inhalt springen

Hilfeplan

Kurz beantwortet

Der Hilfeplan ist die schriftliche Grundlage einer Hilfe zur Erziehung. Er beschreibt Ziele, Angebote und Aufgaben und wird gemeinsam mit der Familie erstellt und fortgeschrieben.

Bevor eine Hilfe zur Erziehung beginnt, wird ein Hilfeplan erstellt. Er hält fest, welche Probleme bestehen, welche Ziele vereinbart sind und welche Form der Hilfe gewählt wird. Rechtsgrundlage ist § 36 SGB VIII. Der Plan wird nicht einmal geschrieben und dann vergessen, sondern regelmäßig überprüft und angepasst, wenn sich die Lage ändert.

Praxisbeispiel: In einer Familie mit einem Kind in einer Wohngruppe wird nach einigen Monaten festgestellt, dass ein Ziel erreicht ist. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, und die nächsten Schritte werden festgelegt. Eltern und Kind haben dabei ein Recht auf Beteiligung und sollten ihre Sicht schriftlich oder mündlich einbringen.

Wie man sich auf das Gespräch vorbereitet, erklärt der Ratgeber Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Einen Überblick zu den Hilfen liefert die Seite Jugendamt finden. Eine Abschrift des Plans sollten Eltern immer anfordern.

Ein guter Hilfeplan ist konkret formuliert. Er nennt Ziele, Zuständigkeiten, Termine und die Kriterien, nach denen der Fortschritt bewertet wird. Eltern sollten prüfen, ob ihre eigene Sicht im Text vorkommt und ob sie eine Kopie erhalten. Fehlende Punkte lassen sich nachträglich ergänzen.

Der Plan dient auch als Grundlage für die Überprüfung durch das Jugendamt. Wenn Ziele sich ändern, sollte der Plan fortgeschrieben werden, damit Entscheidungen weiter auf aktuellen Angaben beruhen.

Zum Glossar von A bis Z