Zum Inhalt springen

Hilfeplangespräch

Kurz beantwortet

Das Hilfeplangespräch ist die Besprechung zwischen Jugendamt, Familie und Fachkräften, in der eine Hilfe geplant oder überprüft wird. Es ist in § 36 SGB VIII vorgesehen.

Vor Beginn einer Hilfe zur Erziehung findet in der Regel ein Hilfeplangespräch statt. Daran nehmen die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche und die zuständige Fachkraft teil. Gegebenenfalls kommen Fachkräfte des Trägers der Hilfe hinzu. Das Gespräch klärt Bedarf, Ziele und Zuständigkeiten und wird im Hilfeplan festgehalten. Grundlage ist § 36 SGB VIII.

Beispiel aus der Praxis: Eine Mutter bereitet sich auf das Gespräch vor, indem sie notiert, was in der Woche gut läuft und was nicht. Im Termin wird geprüft, ob die Hilfe noch passt. Die Mutter kann Fragen stellen und Wünsche äußern, bevor eine Entscheidung fällt.

Die Vorbereitung für Eltern beschreibt der Ratgeber Hilfeplangespräch nach § 36 SGB VIII. Den Ablauf einer Hilfe erklärt auch die Seite Jugendamt finden. Wer sich nicht gut vertreten fühlt, kann eine Vertrauensperson mitbringen.

Im Gespräch sollte jede Person die Möglichkeit haben, ihre Sicht zu schildern. Eine kurze Liste mit Fragen und Anliegen hilft dabei. Nach dem Termin ist es sinnvoll, das Ergebnis zu prüfen und Unstimmigkeiten zeitnah anzusprechen, damit sie in den Hilfeplan aufgenommen werden.

Das Ergebnis wird meist in einem Protokoll festgehalten, das alle Beteiligten unterschreiben oder zur Kenntnis erhalten. Wer das Protokoll prüft, kann Ergänzungen verlangen, bevor es Grundlage weiterer Entscheidungen wird.

Zum Glossar von A bis Z