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SuE-Zulage

Kurz beantwortet

Die SuE-Zulage ist eine Zulage für bestimmte Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst, die im Tarifvertrag geregelt ist. Sie wird zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zulagen ergänzen das Tabellenentgelt, ersetzen es aber nicht. Im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es Zulagen für besondere Tätigkeiten, etwa für Aufgaben mit erhöhter Verantwortung oder bestimmte Qualifikationen. Ob eine Zulage zusteht, hängt von der konkreten Tätigkeit und von den Bedingungen des Tarifvertrags ab. Die Zulage ist deshalb nicht bei jeder Stelle gleich.

Praxisbeispiel: Eine Fachkraft übernimmt eine Aufgabe, die im Tarifvertrag ausdrücklich als zulagenfähig genannt ist. Der Arbeitgeber muss die Zulage in der Regel schriftlich zusagen, bevor sie gezahlt wird. Ein Anspruch allein aus dem Gefühl, mehr zu leisten, reicht nicht.

Eine Übersicht zu Zulagen und Teilzeit finden Sie im Ratgeber SuE-Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Tabelle mit den Grundbeträgen steht unter TVöD SuE. Die Voraussetzungen im Einzelfall klärt die Personalabteilung oder die Mitarbeitervertretung.

Zulagen werden in der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen. Wer eine Zulage erwartet, sollte die Voraussetzungen und den Beginn schriftlich festhalten. Bei einem Wechsel der Tätigkeit kann die Zulage entfallen, deshalb ist es sinnvoll, Änderungen früh anzusprechen.

Zulagen werden häufig nur für die Zeit gezahlt, in der die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Wer Vertretungen übernimmt, sollte klären, ob und ab wann eine Zulage für diese Zeit gilt.

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