Höhergruppierung
Kurz beantwortet
Die Höhergruppierung ist der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe, weil sich die Tätigkeit dauerhaft verändert hat. Sie setzt eine neue Eingruppierung voraus.
Von einer Höhergruppierung spricht man, wenn Beschäftigte künftig eine höher bewertete Tätigkeit ausüben. Das ist etwas anderes als das Aufsteigen in der Stufe innerhalb derselben Gruppe. Eine Höhergruppierung ist an die Tätigkeit gebunden. Die übertragene Aufgabe muss den Tätigkeitsmerkmalen der höheren Gruppe entsprechen und tatsächlich ausgeübt werden.
Beispiel aus der Praxis: Eine Kinderpflegerin übernimmt nach einer Qualifizierung eigenständig die Gruppenleitung. Im Regelfall wird dann geprüft, ob eine höhere Entgeltgruppe zutrifft. Der Anspruch entsteht nicht automatisch, sondern nach der Prüfung und einer schriftlichen Eingruppierung durch den Arbeitgeber.
Die Schritte und Unterlagen für den Antrag beschreibt der Ratgeber Höhergruppierung im TVöD SuE. Eine Übersicht über die Gruppen finden Sie unter TVöD SuE. Die Mitarbeitervertretung kann bei der Prüfung unterstützen.
Ein Antrag auf Höhergruppierung sollte schriftlich gestellt werden und die übernommenen Aufgaben genau beschreiben. Die Verwaltung prüft dann, ob die Tätigkeit den Merkmalen der höheren Gruppe entspricht. Die Antwort sollte ebenfalls schriftlich vorliegen, damit der Stichtag belegbar bleibt.
Der Zeitpunkt der Höhergruppierung ist oft entscheidend für die Höhe der Nachzahlung. Wer die Tätigkeit früh übernimmt und dokumentiert, kann den Anspruch belegen, wenn die Entscheidung auf sich warten lässt.