Kindeswohlgefährdung
Kurz beantwortet
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung eines Kindes ernsthaft bedroht ist. Fachkräfte und Behörden sind dann zum Handeln verpflichtet.
Eine Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige oder erhebliche Gefahr für die Entwicklung eines Kindes. Sie kann durch Vernachlässigung, Gewalt, psychische Misshandlung oder durch das Umfeld entstehen. Ob eine Gefährdung vorliegt, wird im Einzelfall eingeschätzt. Die Einschätzung stützt sich auf Beobachtungen, Gespräche und gegebenenfalls Fachberatung. Nach § 8a SGB VIII müssen Jugendämter bei gewichtigen Anhaltspunkten tätig werden.
Beispiel aus der Praxis: Eine Erzieherin bemerkt wiederholt, dass ein Kind hungrig und ohne Pflege in die Kita kommt. Sie dokumentiert die Beobachtungen und sucht Rat bei einer erfahrenen Fachkraft. Gemeinsam wird entschieden, ob das Jugendamt informiert wird.
Wer eine Gefährdung vermutet, kann sich an das Jugendamt wenden. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Kindeswohlgefährdung melden. Eine Übersicht zu den Stellen finden Sie unter Jugendamt finden. In akuten Notlagen ist der Notruf die schnellste Hilfe.
Wer eine Vermutung hat, muss nicht sicher sein, dass eine Gefährdung besteht. Entscheidend ist, dass konkrete Beobachtungen geschildert werden. Die Fachkräfte des Jugendamts prüfen die Hinweise und entscheiden über die nächsten Schritte, auch wenn die Meldung nicht bestätigt wird.
Die Einschätzung des Risikos erfolgt in mehreren Schritten und kann Zeit brauchen. Eltern werden in der Regel einbezogen, soweit dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird. Die Abwägung ist im Einzelfall zu treffen.