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Erfahrungsstufe

Kurz beantwortet

Die Erfahrungsstufe ist eine Stufe, die bei der Einstellung anhand anerkannter Berufserfahrung festgelegt wird. Sie bestimmt den Einstieg in das Tabellenentgelt.

Im Tarifvertrag wird bei der Einstellung geprüft, welche Berufserfahrung für die Stufenzuordnung zählt. Die Erfahrungsstufe legt fest, auf welcher Stufe der Einstieg erfolgt. Anerkannt werden in der Regel einschlägige Tätigkeiten, die vor der Einstellung ausgeübt wurden. Die Anrechnung hängt von den Nachweisen ab, etwa Arbeitszeugnissen und Tätigkeitsbeschreibungen.

Beispiel aus der Praxis: Eine Erzieherin mit mehreren Jahren Tätigkeit in einer Kita bringt Zeugnisse mit. Der Arbeitgeber rechnet die Zeiten an und ordnet sie einer höheren Stufe zu. Wer keine Nachweise vorlegt, startet oft in einer niedrigeren Stufe. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen vollständig einzureichen.

Die Stufen selbst erklärt der Eintrag zur Entgeltstufe. Den Verlauf über die Jahre zeigt der Stufenplaner. Bei Unsicherheit bei der Zuordnung hilft die Personalabteilung oder die Mitarbeitervertretung.

Wer bei der Einstellung Zeiten verliert, weil Nachweise fehlen, kann diese später oft noch nachreichen. Dafür sollte man Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen und Bescheinigungen sammeln. Eine frühzeitige Klärung verhindert, dass Jahre der Berufserfahrung unberücksichtigt bleiben.

Bei einer späteren Einstellung in einen anderen Betrieb desselben Arbeitgebers können bereits erworbene Zeiten bedeutsam sein. Bewerber sollten die Nachweise deshalb mitführen und im Gespräch ansprechen.

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