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TVöD SuE S 13: Gehalt 2026

TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027

Kurz beantwortet

TVöD SuE S 13 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 3.978,03 € in Stufe 1 und erreicht 5.473,83 € in der höchsten Stufe.

S 13 nach Stufen

Monatsbrutto Vollzeit S 13
Stufe20262025DifferenzProzent
Stufe 13.978,03 €3.869,68 €+108,35 €+2,8 %
Stufe 24.248,70 €4.132,98 €+115,72 €+2,8 %
Stufe 34.617,39 €4.491,62 €+125,77 €+2,8 %
Stufe 44.915,26 €4.781,38 €+133,88 €+2,8 %
Stufe 55.287,64 €5.143,62 €+144,02 €+2,8 %
Stufe 65.473,83 €5.324,74 €+149,09 €+2,8 %

Gehaltsverlauf über die Stufen

Gehaltsverlauf S 13 nach StufenMonatsbrutto Vollzeit in Euro je Stufe, Tabelle 2026 und 20253.5004.0004.5005.0005.500EntgeltstufeEuro brutto je MonatSt. 1St. 2St. 3St. 4St. 5St. 63.9784.2494.6174.9155.2885.47420262025

Stufenlaufzeit

StufeAufstieg nachInsgesamt seit Einstieg
Stufe 1Einstieg0 Jahre
Stufe 21 Jahr in Stufe 11 Jahr
Stufe 32 Jahre in Stufe 23 Jahre
Stufe 43 Jahre in Stufe 36 Jahre
Stufe 54 Jahre in Stufe 410 Jahre
Stufe 65 Jahre in Stufe 515 Jahre

Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen

Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden

Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.

StufeVollzeit je MonatTeilzeit 30 Std. je MonatJahressonderzahlungJahresbrutto Teilzeit
Stufe 13.978,03 €3.060,02 €2.601,02 €39.321,26 €
Stufe 24.248,70 €3.268,23 €2.778,00 €41.996,76 €
Stufe 34.617,39 €3.551,84 €3.019,06 €45.641,14 €
Stufe 44.915,26 €3.780,97 €3.213,82 €48.585,46 €
Stufe 55.287,64 €4.067,42 €3.457,31 €52.266,35 €
Stufe 65.473,83 €4.210,64 €3.579,04 €54.106,72 €

Eigene Werte im Rechner eingeben

Typische Tätigkeiten in S 13

Kita-Leitung ab 40 Plätzen

S 13 ist die Gruppe für die Leitung mittelgroßer Kindertagesstätten und für die ständige Vertretung größerer Häuser. Der Tarifvertrag verlangt eine Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. Wo die Leitung kleinerer Kitas einzuordnen ist, regelt S 9.

Zwei Fallgruppen

  • Leitung einer Kindertagesstätte mit mindestens 40 Plätzen. Als Kindertagesstätte zählen Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderbetreuungsstuben, Kinderhäuser und Einrichtungen der örtlichen Kindererholungsfürsorge.
  • Ständige Vertretung der Leitung bei mindestens 70 Plätzen, ausdrücklich angeordnet.

Wie die Platzzahl zählt

Maßgeblich sind die gleichzeitig belegbaren Plätze im Durchschnitt des Vorjahres, nicht die tatsächlichen Anmeldungen. Kleine Rückgänge bis 7,5 Prozent schaden nicht. Bei größeren Unterschreitungen greift die Herabgruppierung erst nach drei Jahren in Folge, und sie unterbleibt ganz, wenn der Rückgang auf Qualitätsverbesserungen des Arbeitgebers oder auf einen erhöhten Förderbedarf der betreuten Kinder zurückgeht. Wer Leitung übernehmen möchte, sollte diese Schutzregel kennen.

Leitung heißt mehr als Gruppendienst

Praktisch umfasst die Rolle Personalführung, Dienstplanung, Konzeptarbeit, Zusammenarbeit mit Träger und Jugendamt, Qualitätsentwicklung und Elternarbeit. Die Entgeltordnung bewertet nicht diese einzelnen Aufgaben, sondern die Größe der Einrichtung als Maßstab für Verantwortung. Für Quereinsteiger in Leitungspositionen zählt daher zuerst die formale Qualifikation, die der Träger als Fachkraft verlangt.

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Mit wachsender Platzzahl steigt die Leitung über S 15, S 16 und S 17 bis S 18 auf. Welche Grenzen genau gelten, zeigt die Übersicht auf der Seite Eingruppierung im TVöD SuE.

Beispiel: Leitung im Wachstum

Eine Kita mit 36 Plätzen baut einen Anbau und erreicht künftig 48 gleichzeitig belegbare Plätze. Maßgeblich ist die Durchschnittsbelegung des Vorjahres. Erreicht sie 40 Plätze, kann die Leitung von S 9 in S 13 wechseln. Belegen Sie das mit der Platzzahl aus der Betriebserlaubnis oder der Bedarfsplanung.

Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Plätzen wird eine Kita-Leitung in S 13 bezahlt?

Ab einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. Kleinere Kitas fallen in S 9.

Was ist die ständige Vertretung?

Eine ausdrücklich angeordnete Vertretung der Leitung, nicht die Urlaubsvertretung. In S 13 gilt sie ab 70 Plätzen.

Verliere ich die Gruppe, wenn Plätze wegfallen?

Nicht kurzfristig. Rückgänge bis 7,5 Prozent bleiben folgenlos, größere wirken erst nach drei Jahren in Folge und nicht bei Qualitätsverbesserungen oder erhöhtem Förderbedarf.