TVöD SuE S 13: Gehalt 2026
TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027
Kurz beantwortet
TVöD SuE S 13 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 3.978,03 € in Stufe 1 und erreicht 5.473,83 € in der höchsten Stufe.
S 13 nach Stufen
| Stufe | 2026 | 2025 | Differenz | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.978,03 € | 3.869,68 € | +108,35 € | +2,8 % |
| Stufe 2 | 4.248,70 € | 4.132,98 € | +115,72 € | +2,8 % |
| Stufe 3 | 4.617,39 € | 4.491,62 € | +125,77 € | +2,8 % |
| Stufe 4 | 4.915,26 € | 4.781,38 € | +133,88 € | +2,8 % |
| Stufe 5 | 5.287,64 € | 5.143,62 € | +144,02 € | +2,8 % |
| Stufe 6 | 5.473,83 € | 5.324,74 € | +149,09 € | +2,8 % |
Gehaltsverlauf über die Stufen
Stufenlaufzeit
| Stufe | Aufstieg nach | Insgesamt seit Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 0 Jahre |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 3 | 2 Jahre in Stufe 2 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3 Jahre in Stufe 3 | 6 Jahre |
| Stufe 5 | 4 Jahre in Stufe 4 | 10 Jahre |
| Stufe 6 | 5 Jahre in Stufe 5 | 15 Jahre |
Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen
Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.
| Stufe | Vollzeit je Monat | Teilzeit 30 Std. je Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto Teilzeit |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.978,03 € | 3.060,02 € | 2.601,02 € | 39.321,26 € |
| Stufe 2 | 4.248,70 € | 3.268,23 € | 2.778,00 € | 41.996,76 € |
| Stufe 3 | 4.617,39 € | 3.551,84 € | 3.019,06 € | 45.641,14 € |
| Stufe 4 | 4.915,26 € | 3.780,97 € | 3.213,82 € | 48.585,46 € |
| Stufe 5 | 5.287,64 € | 4.067,42 € | 3.457,31 € | 52.266,35 € |
| Stufe 6 | 5.473,83 € | 4.210,64 € | 3.579,04 € | 54.106,72 € |
Eigene Werte im Rechner eingeben
Typische Tätigkeiten in S 13
Kita-Leitung ab 40 Plätzen
S 13 ist die Gruppe für die Leitung mittelgroßer Kindertagesstätten und für die ständige Vertretung größerer Häuser. Der Tarifvertrag verlangt eine Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. Wo die Leitung kleinerer Kitas einzuordnen ist, regelt S 9.
Zwei Fallgruppen
- Leitung einer Kindertagesstätte mit mindestens 40 Plätzen. Als Kindertagesstätte zählen Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderbetreuungsstuben, Kinderhäuser und Einrichtungen der örtlichen Kindererholungsfürsorge.
- Ständige Vertretung der Leitung bei mindestens 70 Plätzen, ausdrücklich angeordnet.
Wie die Platzzahl zählt
Maßgeblich sind die gleichzeitig belegbaren Plätze im Durchschnitt des Vorjahres, nicht die tatsächlichen Anmeldungen. Kleine Rückgänge bis 7,5 Prozent schaden nicht. Bei größeren Unterschreitungen greift die Herabgruppierung erst nach drei Jahren in Folge, und sie unterbleibt ganz, wenn der Rückgang auf Qualitätsverbesserungen des Arbeitgebers oder auf einen erhöhten Förderbedarf der betreuten Kinder zurückgeht. Wer Leitung übernehmen möchte, sollte diese Schutzregel kennen.
Leitung heißt mehr als Gruppendienst
Praktisch umfasst die Rolle Personalführung, Dienstplanung, Konzeptarbeit, Zusammenarbeit mit Träger und Jugendamt, Qualitätsentwicklung und Elternarbeit. Die Entgeltordnung bewertet nicht diese einzelnen Aufgaben, sondern die Größe der Einrichtung als Maßstab für Verantwortung. Für Quereinsteiger in Leitungspositionen zählt daher zuerst die formale Qualifikation, die der Träger als Fachkraft verlangt.
Nach oben
Mit wachsender Platzzahl steigt die Leitung über S 15, S 16 und S 17 bis S 18 auf. Welche Grenzen genau gelten, zeigt die Übersicht auf der Seite Eingruppierung im TVöD SuE.
Beispiel: Leitung im Wachstum
Eine Kita mit 36 Plätzen baut einen Anbau und erreicht künftig 48 gleichzeitig belegbare Plätze. Maßgeblich ist die Durchschnittsbelegung des Vorjahres. Erreicht sie 40 Plätze, kann die Leitung von S 9 in S 13 wechseln. Belegen Sie das mit der Platzzahl aus der Betriebserlaubnis oder der Bedarfsplanung.
Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Plätzen wird eine Kita-Leitung in S 13 bezahlt?
Ab einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. Kleinere Kitas fallen in S 9.
Was ist die ständige Vertretung?
Eine ausdrücklich angeordnete Vertretung der Leitung, nicht die Urlaubsvertretung. In S 13 gilt sie ab 70 Plätzen.
Verliere ich die Gruppe, wenn Plätze wegfallen?
Nicht kurzfristig. Rückgänge bis 7,5 Prozent bleiben folgenlos, größere wirken erst nach drei Jahren in Folge und nicht bei Qualitätsverbesserungen oder erhöhtem Förderbedarf.