TVöD SuE S 9: Gehalt 2026
TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027
Kurz beantwortet
TVöD SuE S 9 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 3.648,68 € in Stufe 1 und erreicht 5.272,60 € in der höchsten Stufe.
S 9 nach Stufen
| Stufe | 2026 | 2025 | Differenz | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.648,68 € | 3.549,30 € | +99,38 € | +2,8 % |
| Stufe 2 | 3.887,42 € | 3.781,54 € | +105,88 € | +2,8 % |
| Stufe 3 | 4.166,69 € | 4.053,20 € | +113,49 € | +2,8 % |
| Stufe 4 | 4.580,02 € | 4.455,27 € | +124,75 € | +2,8 % |
| Stufe 5 | 4.970,99 € | 4.835,59 € | +135,40 € | +2,8 % |
| Stufe 6 | 5.272,60 € | 5.128,99 € | +143,61 € | +2,8 % |
Gehaltsverlauf über die Stufen
Stufenlaufzeit
| Stufe | Aufstieg nach | Insgesamt seit Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 0 Jahre |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 3 | 2 Jahre in Stufe 2 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3 Jahre in Stufe 3 | 6 Jahre |
| Stufe 5 | 4 Jahre in Stufe 4 | 10 Jahre |
| Stufe 6 | 5 Jahre in Stufe 5 | 15 Jahre |
Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen
Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.
| Stufe | Vollzeit je Monat | Teilzeit 30 Std. je Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto Teilzeit |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.648,68 € | 2.806,68 € | 2.385,68 € | 36.065,84 € |
| Stufe 2 | 3.887,42 € | 2.990,32 € | 2.541,77 € | 38.425,61 € |
| Stufe 3 | 4.166,69 € | 3.205,15 € | 2.724,38 € | 41.186,18 € |
| Stufe 4 | 4.580,02 € | 3.523,09 € | 2.994,63 € | 45.271,71 € |
| Stufe 5 | 4.970,99 € | 3.823,84 € | 3.250,26 € | 49.136,34 € |
| Stufe 6 | 5.272,60 € | 4.055,85 € | 3.447,47 € | 52.117,67 € |
Eigene Werte im Rechner eingeben
Typische Tätigkeiten in S 9
Koordination, Heilpädagogik, Leitung kleinerer Kitas
S 9 bündelt fünf Fallgruppen, die inhaltlich wenig miteinander zu tun haben. Gemeinsam ist ihnen, dass sie über den reinen Gruppendienst hinausgehen.
- Fachliche Koordination. Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspfleger oder gleichwertig Qualifizierte, die mindestens drei Beschäftigte der Gruppe S 8b (Fallgruppe 1) fachlich koordinieren.
- Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung auf Fachschulniveau, also nach dem KMK-Rahmen für Fachschulen aus dem Jahr 2002.
- Heilpädagogische Tätigkeit mit Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig), soweit nach Landesrecht eine staatliche Anerkennung vorgesehen ist.
- Leitung von Kindertagesstätten. Die Fallgruppe nennt keine Mindestplatzzahl; ab 40 Plätzen greift S 13. S 9 gilt damit für kleinere Einrichtungen.
- Ständige Vertretung der Kita-Leitung bei durchschnittlich mindestens 40 Plätzen, durch ausdrückliche Anordnung.
Was „ständige Vertretung“ bedeutet
Protokollerklärung 4 stellt klar: Gemeint ist nicht die Urlaubsvertretung. Der Arbeitgeber muss die Rolle ausdrücklich übertragen haben, und je Kita soll nur eine Person ständige Vertretung sein. Wer lediglich im Krankheitsfall einspringt, erfüllt das Merkmal nicht.
Platzzahl und Durchschnittsbelegung
Für Leitung und Vertretung zählt die Zahl der gleichzeitig belegbaren Plätze im Vorjahr. Das Merkmal geht nicht automatisch verloren, wenn die Zahl kurzfristig sinkt: Eine Unterschreitung um bis zu 7,5 Prozent bleibt folgenlos, größere Unterschreitungen führen erst nach drei aufeinanderfolgenden Jahren zur Herabgruppierung. Das schützt Teams bei schwankender Auslastung.
Heilpädagoginnen im Vergleich
Fachschulabschluss und Hochschulabschluss landen in S 9 nebeneinander. Der Unterschied zur Sozialen Arbeit zeigt sich erst in den höheren Gruppen: Heilpädagogen mit Hochschulbildung finden sich später in S 11b und S 12. Berufsinformationen: Heilpädagoge. Grundlagen der Eingruppierung erklärt dieser Beitrag.
Ein Beispiel für Koordination
In einem Verbund aus drei Kitas koordiniert eine erfahrene Erzieherin fachlich die Arbeit von vier Kolleginnen in besonders anspruchsvollen Gruppen. Sie berät, verteilt Aufgaben im pädagogischen Bereich und sichert die Konzeptumsetzung. Die Aufgabe ist fachlich, nicht disziplinarisch: Das genügt für die Fallgruppe, solange mindestens drei Beschäftigte der Gruppe S 8b betroffen sind.
Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wer wird in S 9 eingruppiert?
Koordinierende Erzieher, Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung oder Hochschulabschluss, Leitungen kleinerer Kitas und ständige Vertretungen größerer Kita-Leitungen mit mindestens 40 Plätzen.
Gilt die Urlaubsvertretung als ständige Vertretung?
Nein. Die Protokollerklärung schließt Vertretung in Urlaubs- und Abwesenheitsfällen aus; die Rolle muss ausdrücklich angeordnet sein.
Was passiert bei sinkender Platzzahl?
Eine Unterschreitung von bis zu 7,5 Prozent bleibt folgenlos. Größere Rückgänge führen erst nach drei Jahren in Folge zu einer Herabgruppierung.