TVöD SuE S 11a: Gehalt 2026
TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027
Kurz beantwortet
TVöD SuE S 11a 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 3.846,25 € in Stufe 1 und erreicht 5.362,12 € in der höchsten Stufe.
S 11a nach Stufen
| Stufe | 2026 | 2025 | Differenz | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.846,25 € | 3.741,49 € | +104,76 € | +2,8 % |
| Stufe 2 | 4.106,12 € | 3.994,28 € | +111,84 € | +2,8 % |
| Stufe 3 | 4.291,48 € | 4.174,59 € | +116,89 € | +2,8 % |
| Stufe 4 | 4.766,33 € | 4.636,51 € | +129,82 € | +2,8 % |
| Stufe 5 | 5.138,69 € | 4.998,73 € | +139,96 € | +2,8 % |
| Stufe 6 | 5.362,12 € | 5.216,07 € | +146,05 € | +2,8 % |
Gehaltsverlauf über die Stufen
Stufenlaufzeit
| Stufe | Aufstieg nach | Insgesamt seit Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 0 Jahre |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 3 | 2 Jahre in Stufe 2 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3 Jahre in Stufe 3 | 6 Jahre |
| Stufe 5 | 4 Jahre in Stufe 4 | 10 Jahre |
| Stufe 6 | 5 Jahre in Stufe 5 | 15 Jahre |
Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen
Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.
| Stufe | Vollzeit je Monat | Teilzeit 30 Std. je Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto Teilzeit |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.846,25 € | 2.958,65 € | 2.514,85 € | 38.018,65 € |
| Stufe 2 | 4.106,12 € | 3.158,55 € | 2.684,77 € | 40.587,37 € |
| Stufe 3 | 4.291,48 € | 3.301,14 € | 2.805,97 € | 42.419,65 € |
| Stufe 4 | 4.766,33 € | 3.666,41 € | 3.116,45 € | 47.113,37 € |
| Stufe 5 | 5.138,69 € | 3.952,84 € | 3.359,91 € | 50.793,99 € |
| Stufe 6 | 5.362,12 € | 4.124,71 € | 3.506,00 € | 53.002,52 € |
Eigene Werte im Rechner eingeben
Typische Tätigkeiten in S 11a
Vertretung der Leitung in besonderen Einrichtungen
S 11a hat nur ein Tätigkeitsmerkmal, und das ist eng gefasst. Es betrifft Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung der Leitung bestellt sind, und zwar in drei Einrichtungstypen: Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten sowie Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Warum diese Gruppe nicht mit Platzzahlen arbeitet
Bei regulären Kitas knüpft der Tarifvertrag an Platzzahlen an. Bei den besonderen Einrichtungen gilt für die ständige Vertretung in S 11a keine Mindestgröße. Erst bei höheren Vertretungsstufen (S 15 und aufwärts) kommen Platzzahlen ins Spiel. Der Grund: Betreuung und Verantwortung sind in diesen Häusern bei gleicher Zahl der Plätze anspruchsvoller als in Regel-Kitas.
Wer tatsächlich dort landet
Typisch sind erfahrene Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen oder Erzieherinnen, die in einem heilpädagogischen Kindergarten, einer Förder-Tagesstätte oder einer Tagesgruppe die Leitung stellvertretend führen. Wichtig ist die formale Seite: Ohne ausdrückliche schriftliche Übertragung der ständigen Vertretung greift das Merkmal nicht. Die Urlaubsvertretung zählt nach Protokollerklärung 4 ausdrücklich nicht.
Einordnung zwischen den Gruppen
Die Gruppe liegt zwischen S 9 und S 11b. Anders als S 11b ist sie nicht an einen Studienabschluss gebunden: Die Anordnung der ständigen Vertretung ist das entscheidende Kriterium. Wer vom Fachkraftniveau (S 8a oder S 8b) kommt, erlebt mit der Übernahme einer solchen Rolle also einen deutlichen Sprung.
Wie die Eingruppierung grundsätzlich funktioniert, steht unter Eingruppierung im TVöD SuE.
Ein Beispiel
In einem heilpädagogischen Kindergarten ordnet der Träger schriftlich an, dass eine Heilerziehungspflegerin die Leiterin ständig vertritt. Diese Anordnung, nicht die Dauer der Betriebszugehörigkeit, begründet das Merkmal. Fehlt sie, bleibt es bei der Gruppe, die zur Fachkraft passt. Klären Sie daher früh, ob eine solche Rolle formal übertragen ist.
Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Für wen gilt S 11a?
Für ständige Vertretungen der Leitung von Kitas für Menschen mit Behinderung, von Einrichtungen für Kinder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Brauche ich ein Studium?
Nein. Das Merkmal knüpft an die ausdrücklich angeordnete ständige Vertretung an, nicht an einen Hochschulabschluss.
Gibt es eine Mindestgröße der Einrichtung?
Für S 11a nennt der Tarifvertrag keine Mindestplatzzahl. Platzzahlen spielen erst bei den höheren Gruppen eine Rolle.