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TVöD SuE S 11a: Gehalt 2026

TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027

Kurz beantwortet

TVöD SuE S 11a 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 3.846,25 € in Stufe 1 und erreicht 5.362,12 € in der höchsten Stufe.

S 11a nach Stufen

Monatsbrutto Vollzeit S 11a
Stufe20262025DifferenzProzent
Stufe 13.846,25 €3.741,49 €+104,76 €+2,8 %
Stufe 24.106,12 €3.994,28 €+111,84 €+2,8 %
Stufe 34.291,48 €4.174,59 €+116,89 €+2,8 %
Stufe 44.766,33 €4.636,51 €+129,82 €+2,8 %
Stufe 55.138,69 €4.998,73 €+139,96 €+2,8 %
Stufe 65.362,12 €5.216,07 €+146,05 €+2,8 %

Gehaltsverlauf über die Stufen

Gehaltsverlauf S 11a nach StufenMonatsbrutto Vollzeit in Euro je Stufe, Tabelle 2026 und 20253.5004.0004.5005.0005.500EntgeltstufeEuro brutto je MonatSt. 1St. 2St. 3St. 4St. 5St. 63.8464.1064.2914.7665.1395.36220262025

Stufenlaufzeit

StufeAufstieg nachInsgesamt seit Einstieg
Stufe 1Einstieg0 Jahre
Stufe 21 Jahr in Stufe 11 Jahr
Stufe 32 Jahre in Stufe 23 Jahre
Stufe 43 Jahre in Stufe 36 Jahre
Stufe 54 Jahre in Stufe 410 Jahre
Stufe 65 Jahre in Stufe 515 Jahre

Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen

Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden

Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.

StufeVollzeit je MonatTeilzeit 30 Std. je MonatJahressonderzahlungJahresbrutto Teilzeit
Stufe 13.846,25 €2.958,65 €2.514,85 €38.018,65 €
Stufe 24.106,12 €3.158,55 €2.684,77 €40.587,37 €
Stufe 34.291,48 €3.301,14 €2.805,97 €42.419,65 €
Stufe 44.766,33 €3.666,41 €3.116,45 €47.113,37 €
Stufe 55.138,69 €3.952,84 €3.359,91 €50.793,99 €
Stufe 65.362,12 €4.124,71 €3.506,00 €53.002,52 €

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Typische Tätigkeiten in S 11a

Vertretung der Leitung in besonderen Einrichtungen

S 11a hat nur ein Tätigkeitsmerkmal, und das ist eng gefasst. Es betrifft Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertretung der Leitung bestellt sind, und zwar in drei Einrichtungstypen: Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten sowie Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Warum diese Gruppe nicht mit Platzzahlen arbeitet

Bei regulären Kitas knüpft der Tarifvertrag an Platzzahlen an. Bei den besonderen Einrichtungen gilt für die ständige Vertretung in S 11a keine Mindestgröße. Erst bei höheren Vertretungsstufen (S 15 und aufwärts) kommen Platzzahlen ins Spiel. Der Grund: Betreuung und Verantwortung sind in diesen Häusern bei gleicher Zahl der Plätze anspruchsvoller als in Regel-Kitas.

Wer tatsächlich dort landet

Typisch sind erfahrene Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen oder Erzieherinnen, die in einem heilpädagogischen Kindergarten, einer Förder-Tagesstätte oder einer Tagesgruppe die Leitung stellvertretend führen. Wichtig ist die formale Seite: Ohne ausdrückliche schriftliche Übertragung der ständigen Vertretung greift das Merkmal nicht. Die Urlaubsvertretung zählt nach Protokollerklärung 4 ausdrücklich nicht.

Einordnung zwischen den Gruppen

Die Gruppe liegt zwischen S 9 und S 11b. Anders als S 11b ist sie nicht an einen Studienabschluss gebunden: Die Anordnung der ständigen Vertretung ist das entscheidende Kriterium. Wer vom Fachkraftniveau (S 8a oder S 8b) kommt, erlebt mit der Übernahme einer solchen Rolle also einen deutlichen Sprung.

Wie die Eingruppierung grundsätzlich funktioniert, steht unter Eingruppierung im TVöD SuE.

Ein Beispiel

In einem heilpädagogischen Kindergarten ordnet der Träger schriftlich an, dass eine Heilerziehungspflegerin die Leiterin ständig vertritt. Diese Anordnung, nicht die Dauer der Betriebszugehörigkeit, begründet das Merkmal. Fehlt sie, bleibt es bei der Gruppe, die zur Fachkraft passt. Klären Sie daher früh, ob eine solche Rolle formal übertragen ist.

Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Für wen gilt S 11a?

Für ständige Vertretungen der Leitung von Kitas für Menschen mit Behinderung, von Einrichtungen für Kinder mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Brauche ich ein Studium?

Nein. Das Merkmal knüpft an die ausdrücklich angeordnete ständige Vertretung an, nicht an einen Hochschulabschluss.

Gibt es eine Mindestgröße der Einrichtung?

Für S 11a nennt der Tarifvertrag keine Mindestplatzzahl. Platzzahlen spielen erst bei den höheren Gruppen eine Rolle.