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TVöD SuE S 17: Gehalt 2026

TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027

Kurz beantwortet

TVöD SuE S 17 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 4.352,39 € in Stufe 1 und erreicht 6.382,42 € in der höchsten Stufe.

S 17 nach Stufen

Monatsbrutto Vollzeit S 17
Stufe20262025DifferenzProzent
Stufe 14.352,39 €4.233,84 €+118,55 €+2,8 %
Stufe 24.654,62 €4.527,84 €+126,78 €+2,8 %
Stufe 35.138,69 €4.998,73 €+139,96 €+2,8 %
Stufe 45.436,63 €5.288,55 €+148,08 €+2,8 %
Stufe 56.032,40 €5.868,09 €+164,31 €+2,8 %
Stufe 66.382,42 €6.208,58 €+173,84 €+2,8 %

Gehaltsverlauf über die Stufen

Gehaltsverlauf S 17 nach StufenMonatsbrutto Vollzeit in Euro je Stufe, Tabelle 2026 und 20254.0005.0006.0007.000EntgeltstufeEuro brutto je MonatSt. 1St. 2St. 3St. 4St. 5St. 64.3524.6555.1395.4376.0326.38220262025

Stufenlaufzeit

StufeAufstieg nachInsgesamt seit Einstieg
Stufe 1Einstieg0 Jahre
Stufe 21 Jahr in Stufe 11 Jahr
Stufe 32 Jahre in Stufe 23 Jahre
Stufe 43 Jahre in Stufe 36 Jahre
Stufe 54 Jahre in Stufe 410 Jahre
Stufe 65 Jahre in Stufe 515 Jahre

Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen

Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden

Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.

StufeVollzeit je MonatTeilzeit 30 Std. je MonatJahressonderzahlungJahresbrutto Teilzeit
Stufe 14.352,39 €3.347,99 €2.845,79 €43.021,67 €
Stufe 24.654,62 €3.580,48 €3.043,41 €46.009,17 €
Stufe 35.138,69 €3.952,84 €3.359,91 €50.793,99 €
Stufe 45.436,63 €4.182,02 €3.554,72 €53.738,96 €
Stufe 56.032,40 €4.640,31 €3.944,26 €59.627,98 €
Stufe 66.382,42 €4.909,55 €4.173,12 €63.087,72 €

Eigene Werte im Rechner eingeben

Typische Tätigkeiten in S 17

Sieben Fallgruppen, zwei Richtungen

S 17 verbindet Leitungsfunktionen für sehr große Einrichtungen mit zwei fachlichen Fallgruppen. Bei den Leitungen gilt:

  • Kita-Leitung ab 130 Plätzen, ständige Vertretung ab 180 Plätzen
  • Leitung besonderer Kitas oder Tagesstätten (Behinderung, wesentliche Erziehungsschwierigkeiten) ab 70 Plätzen, ständige Vertretung ab 90 Plätzen
  • ständige Vertretung der Leitung von Erziehungsheimen oder Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen

Fachliche Fallgruppen

Fallgruppe 6 betrifft Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und gleichwertig Qualifizierte, deren Tätigkeit sich „durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt“. Das ist die vollständige Heraushebung, im Gegensatz zu S 15, wo ein Drittel der Arbeitszeit genügt. Gemeint sind in der Praxis Stellen mit überregionaler oder fachlich steuernder Verantwortung, zum Beispiel in der fachlichen Leitung von Diensten, in Grundsatzfragen oder in konzeptionell anspruchsvollen Aufgaben. Ob eine konkrete Stelle diese Schwelle überschreitet, ist eine Wertungsfrage, die über die Stellenbeschreibung und eine Gesamtbetrachtung entschieden wird.

Fallgruppe 7 ist ein Sonderfall: Psychagoginnen und Psychagogen mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannter Prüfung. Wer als Psychagoge eine wissenschaftliche Hochschulbildung besitzt, wird von diesem Merkmal ausdrücklich nicht erfasst.

Platzzahl und Auslastung

Die Regeln zur Durchschnittsbelegung mit der 7,5-Prozent-Toleranz und der Dreijahresfrist gelten auch in dieser Gruppe. Eine Kita mit 130 Plätzen ist für ihre Leitung also kein Risikofall, wenn die Belegung einmal etwas schwankt. Lesen Sie die Einzelheiten bei S 13.

Einordnung

Darunter liegt S 16, darüber nur noch S 18. Für Fachkräfte der Sozialen Arbeit ist S 17 Fallgruppe 6 damit eine der höchsten regulären Fachstufen. Informationen zum Berufsfeld: Sozialarbeiter. Zum Verfahren der Eingruppierung geht es hier: Eingruppierung im TVöD SuE.

Beispiel: Fachliche Leitung eines Dienstes

Ein Sozialpädagoge verantwortet die Gesamtsteuerung eines kommunalen Dienstes mit mehreren Teams, entwickelt Konzepte und entscheidet über Grundsatzfragen. Seine Tätigkeit hebt sich insgesamt, nicht nur in Teilen, aus S 12 heraus. Das ist die typische Konstellation von Fallgruppe 6.

Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann leite ich eine Kita in S 17?

Ab einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Plätzen; die ständige Vertretung ab 180 Plätzen.

Wie unterscheidet sich S 17 Fallgruppe 6 von S 15 Fallgruppe 6?

In S 15 genügt es, dass sich die Tätigkeit zu mindestens einem Drittel aus S 12 heraushebt. In S 17 muss sich die Tätigkeit insgesamt durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung herausheben.

Für wen gilt die Fallgruppe der Psychagogen?

Für Psychagoginnen und Psychagogen mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannter Prüfung. Wer eine wissenschaftliche Hochschulbildung hat, ist von diesem Merkmal ausgenommen.