TVöD SuE S 18: Gehalt 2026
TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027
Kurz beantwortet
TVöD SuE S 18 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 4.720,52 € in Stufe 1 und erreicht 6.963,31 € in der höchsten Stufe.
S 18 nach Stufen
| Stufe | 2026 | 2025 | Differenz | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.720,52 € | 4.591,95 € | +128,57 € | +2,8 % |
| Stufe 2 | 4.840,79 € | 4.708,94 € | +131,85 € | +2,8 % |
| Stufe 3 | 5.436,63 € | 5.288,55 € | +148,08 € | +2,8 % |
| Stufe 4 | 5.883,46 € | 5.723,21 € | +160,25 € | +2,8 % |
| Stufe 5 | 6.553,73 € | 6.375,22 € | +178,51 € | +2,8 % |
| Stufe 6 | 6.963,31 € | 6.773,65 € | +189,66 € | +2,8 % |
Gehaltsverlauf über die Stufen
Stufenlaufzeit
| Stufe | Aufstieg nach | Insgesamt seit Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 0 Jahre |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 3 | 2 Jahre in Stufe 2 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3 Jahre in Stufe 3 | 6 Jahre |
| Stufe 5 | 4 Jahre in Stufe 4 | 10 Jahre |
| Stufe 6 | 5 Jahre in Stufe 5 | 15 Jahre |
Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen
Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.
| Stufe | Vollzeit je Monat | Teilzeit 30 Std. je Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto Teilzeit |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.720,52 € | 3.631,17 € | 3.086,49 € | 46.660,53 € |
| Stufe 2 | 4.840,79 € | 3.723,68 € | 3.165,13 € | 47.849,29 € |
| Stufe 3 | 5.436,63 € | 4.182,02 € | 3.554,72 € | 53.738,96 € |
| Stufe 4 | 5.883,46 € | 4.525,74 € | 3.846,88 € | 58.155,76 € |
| Stufe 5 | 6.553,73 € | 5.041,33 € | 4.285,13 € | 64.781,09 € |
| Stufe 6 | 6.963,31 € | 5.356,39 € | 4.552,93 € | 68.829,61 € |
Eigene Werte im Rechner eingeben
Typische Tätigkeiten in S 18
Die Spitze der Entgeltordnung
S 18 ist die höchste Entgeltgruppe im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Entgeltordnung führt vier Fallgruppen auf, drei davon betreffen Leitungen, eine die fachliche Spitze.
- Leitung einer Kindertagesstätte mit mindestens 180 Plätzen
- Leitung einer Kita für Menschen mit Behinderung, für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder einer Tagesstätte für erwachsene Menschen mit Behinderung ab 90 Plätzen
- Leitung eines Erziehungsheims oder Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung mit mindestens 50 Plätzen
- Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung oder gleichwertig Qualifizierte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Gruppe S 17 Fallgruppe 6 heraushebt
Wie selten das ist
Eine Kita mit 180 gleichzeitig belegbaren Plätzen ist ein Großbetrieb, und viele Träger haben keine einzige. Auch die fachliche Fallgruppe 4 ist eng: Sie verlangt eine erhebliche Heraushebung über eine Gruppe, die selbst schon eine Heraushebung darstellt. Solche doppelten Heraushebungen sind schwer zu belegen. In der Praxis sind es oft Stellen mit weitreichender Fachaufsicht über mehrere Bereiche oder mit Steuerungsverantwortung für große Dienste.
Heimzulage und Praxisanleitung
Zusätzlich zu den Entgeltgruppen regelt die Entgeltordnung in den Protokollerklärungen die Zulage für Beschäftigte in besonderen Wohnformen und die Zulage für Praxisanleitung. Beide hängen nicht an der Entgeltgruppe, sondern an der Tätigkeit.
Wer in solchen Positionen arbeitet
Typisch sind Leitungen sehr großer Kindertageseinrichtungen, Heimleitungen großer Einrichtungen der Eingliederungshilfe und leitende Fachkräfte mit fachlicher Gesamtverantwortung in kommunalen Sozialdiensten. Der Weg dorthin führt meist über mehrjährige Berufserfahrung, Leitungsweiterbildungen oder einen Masterabschluss, siehe Master Soziale Arbeit und Sozialmanager.
Nachbargruppe
Eine Gruppe darunter finden Sie S 17. Die Gesamtsystematik beschreibt Eingruppierung im TVöD SuE, die Beträge stehen in der TVöD-SuE-Tabelle.
Beispiel: Heimleitung einer großen Einrichtung
Eine Einrichtung der Eingliederungshilfe betreibt ein Wohnheim mit 60 Plätzen, und die Leitung verantwortet Betrieb, Personal und Konzeption. Mit mindestens 50 Plätzen erfüllt sie das Merkmal der Fallgruppe 3. Ihre Einordnung ist zugleich ein Beispiel dafür, dass die Gruppe von der Einrichtung abhängt, nicht von der Person.
Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Stellen sind in S 18 eingruppiert?
Leitungen von Kitas ab 180 Plätzen, von besonderen Kitas oder Tagesstätten ab 90 Plätzen, von Heimen ab 50 Plätzen und fachliche Spitzenstellen der Sozialen Arbeit mit erheblicher Verantwortung über S 17 Fallgruppe 6 hinaus.
Gibt es eine höhere Gruppe als S 18?
Nicht im Sozial- und Erziehungsdienst. Darüber hinaus gelten andere Tarifbereiche oder außertarifliche Verträge.
Wird die Gruppe über die Qualifikation oder die Stelle bestimmt?
Über die Stelle: Platzzahl, Einrichtungsart und Verantwortung bestimmen die Gruppe, nicht allein der Abschluss.