TVöD SuE S 7: Gehalt 2026
TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027
Kurz beantwortet
TVöD SuE S 7 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 3.426,93 € in Stufe 1 und erreicht 4.528,02 € in der höchsten Stufe.
S 7 nach Stufen
| Stufe | 2026 | 2025 | Differenz | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.426,93 € | 3.333,59 € | +93,34 € | +2,8 % |
| Stufe 2 | 3.649,60 € | 3.550,19 € | +99,41 € | +2,8 % |
| Stufe 3 | 3.871,14 € | 3.765,70 € | +105,44 € | +2,8 % |
| Stufe 4 | 4.098,95 € | 3.987,31 € | +111,64 € | +2,8 % |
| Stufe 5 | 4.270,11 € | 4.153,80 € | +116,31 € | +2,8 % |
| Stufe 6 | 4.528,02 € | 4.404,69 € | +123,33 € | +2,8 % |
Gehaltsverlauf über die Stufen
Stufenlaufzeit
| Stufe | Aufstieg nach | Insgesamt seit Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 0 Jahre |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 3 | 2 Jahre in Stufe 2 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3 Jahre in Stufe 3 | 6 Jahre |
| Stufe 5 | 4 Jahre in Stufe 4 | 10 Jahre |
| Stufe 6 | 5 Jahre in Stufe 5 | 15 Jahre |
Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen
Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.
| Stufe | Vollzeit je Monat | Teilzeit 30 Std. je Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto Teilzeit |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.426,93 € | 2.636,10 € | 2.240,69 € | 33.873,89 € |
| Stufe 2 | 3.649,60 € | 2.807,38 € | 2.386,27 € | 36.074,83 € |
| Stufe 3 | 3.871,14 € | 2.977,80 € | 2.531,13 € | 38.264,73 € |
| Stufe 4 | 4.098,95 € | 3.153,04 € | 2.680,08 € | 40.516,56 € |
| Stufe 5 | 4.270,11 € | 3.284,70 € | 2.792,00 € | 42.208,40 € |
| Stufe 6 | 4.528,02 € | 3.483,09 € | 2.960,63 € | 44.757,71 € |
Eigene Werte im Rechner eingeben
Typische Tätigkeiten in S 7
Eine Gruppe für Werkstätten
S 7 ist keine Kita-Gruppe. Das einzige Tätigkeitsmerkmal richtet sich an Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Gemeint ist die Anleitung von Beschäftigten mit Behinderung bei der Arbeit: ein Handwerker, der eine Holz-, Metall- oder Montagegruppe führt, ist das klassische Beispiel.
Die Zusatzqualifikation
Die Eingruppierung setzt eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation im Sinne der Werkstättenverordnung voraus, oder eine Qualifikation, die ihr gleichgestellt ist. Wer sie bei Stellenantritt noch nicht hat, darf sie laut Protokollerklärung bis zum 31. Dezember 2029 durch geeignete Fortbildungen nachholen. Beschäftigte, die seit mindestens 15 Jahren entsprechend S 7 tätig sind, sind von dem Erfordernis befreit. Eine Übergangsfrist läuft also, sie ist aber nicht unbegrenzt.
Heimzulage anders geregelt
Für die Werkstattgruppen gilt bei der Zulage für Arbeit in besonderen Wohnformen eine eigene Regelung; sie weicht von der Zulage für pädagogische Fachkräfte ab. Die Höhe entnehmen Sie dem Tarifvertrag.
Abgrenzung zu den Nachbargruppen
Wer zusätzlich die Weiterbildung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung abgeschlossen hat, kommt in S 8a (Fallgruppe 2). Handwerks-, Industrie- und Gärtnermeister, die eine Werkstattgruppe führen, finden sich in S 8b (Fallgruppe 2). Die Qualifikationsleiter sieht damit so aus: Berufsausbildung, dann Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung, dann Meisterbrief.
Gruppen S 5 und S 6
Zwischen S 4 und S 7 liegen zwei Gruppen, die in der aktuellen Fassung der Entgeltordnung nicht besetzt sind. Sie spielen für neue Eingruppierungen keine Rolle. Berufsbilder rund um die Werkstatt: Arbeitserzieher.
Ein Beispiel aus der Werkstatt
Ein Tischler mit Gesellenprüfung leitet eine Holzgruppe mit zwölf Beschäftigten mit Behinderung. Er plant Aufträge, zeigt Arbeitsschritte, achtet auf Sicherheit und fördert individuelle Fähigkeiten. Mit der sonderpädagogischen Zusatzqualifikation ist er in S 7 eingruppiert; mit Meisterbrief läge er nach dem Wortlaut in S 8b.
Ob die Werkstatt dem TVöD oder einem Haustarif folgt, hängt vom Träger ab, siehe Haustarif.
Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Für wen ist S 7 gedacht?
Für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die als Gruppenleitung in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Ausbildungs- und Berufsförderungswerkstätten arbeiten.
Brauche ich eine Zusatzqualifikation?
Ja, eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation nach der Werkstättenverordnung. Sie kann laut Tarifvertrag bis zum 31. Dezember 2029 nachgeholt werden; für langjährig Tätige gibt es eine Befreiung.
Was ist mit S 5 und S 6?
Beide Gruppen sind in der Entgeltordnung der aktuellen Fassung nicht besetzt, es gibt dort keine Tätigkeitsmerkmale.