TVöD SuE S 2: Gehalt 2026
TVöD SuE gültig seit 01.05.2026 bis 31.03.2027
Kurz beantwortet
TVöD SuE S 2 2026: Das Monatsbrutto liegt bei Vollzeit ab 2.908,36 € in Stufe 1 und erreicht 3.441,69 € in der höchsten Stufe.
S 2 nach Stufen
| Stufe | 2026 | 2025 | Differenz | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.908,36 € | 2.829,14 € | +79,22 € | +2,8 % |
| Stufe 2 | 3.030,97 € | 2.948,41 € | +82,56 € | +2,8 % |
| Stufe 3 | 3.121,67 € | 3.036,64 € | +85,03 € | +2,8 % |
| Stufe 4 | 3.220,16 € | 3.132,45 € | +87,71 € | +2,8 % |
| Stufe 5 | 3.330,92 € | 3.240,19 € | +90,73 € | +2,8 % |
| Stufe 6 | 3.441,69 € | 3.347,95 € | +93,74 € | +2,8 % |
Gehaltsverlauf über die Stufen
Stufenlaufzeit
| Stufe | Aufstieg nach | Insgesamt seit Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 0 Jahre |
| Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 Jahr |
| Stufe 3 | 2 Jahre in Stufe 2 | 3 Jahre |
| Stufe 4 | 3 Jahre in Stufe 3 | 6 Jahre |
| Stufe 5 | 4 Jahre in Stufe 4 | 10 Jahre |
| Stufe 6 | 5 Jahre in Stufe 5 | 15 Jahre |
Eigenen Stufenaufstieg im Stufenplaner berechnen
Beispielrechnung Teilzeit mit 30 Wochenstunden
Teilzeit wird anteilig zur Vollzeit von 39 Wochenstunden berechnet; die Jahressonderzahlung beträgt 85 Prozent des Monatsentgelts.
| Stufe | Vollzeit je Monat | Teilzeit 30 Std. je Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto Teilzeit |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.908,36 € | 2.237,20 € | 1.901,62 € | 28.748,02 € |
| Stufe 2 | 3.030,97 € | 2.331,52 € | 1.981,79 € | 29.960,03 € |
| Stufe 3 | 3.121,67 € | 2.401,28 € | 2.041,09 € | 30.856,45 € |
| Stufe 4 | 3.220,16 € | 2.477,05 € | 2.105,49 € | 31.830,09 € |
| Stufe 5 | 3.330,92 € | 2.562,25 € | 2.177,91 € | 32.924,91 € |
| Stufe 6 | 3.441,69 € | 2.647,45 € | 2.250,33 € | 34.019,73 € |
Eigene Werte im Rechner eingeben
Typische Tätigkeiten in S 2
Wer in S 2 eingruppiert wird
S 2 ist die unterste Entgeltgruppe mit eigenen Tätigkeitsmerkmalen im Sozial- und Erziehungsdienst. Der Tarifvertrag nennt hier drei Berufsbilder: Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer. Gemeint sind Beschäftigte mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung, die genau in dieser Rolle arbeiten.
Entscheidend ist der Wortlaut „in der Tätigkeit von“. Die Gruppe beschreibt also den Einstieg einer Assistenz- oder Ergänzungskraft, die in Kita, Hort, Wohngruppe oder Werkstatt mitarbeitet, ohne die pädagogische Gesamtverantwortung einer Erzieherin oder eines Erziehers zu tragen.
Typische Einsatzfelder
- Kindertagesstätten: Begleitung bei Mahlzeiten, Pflege, Ruhezeiten, Spiel und Bewegung, Unterstützung der Gruppenleitung
- Schulkindbetreuung und Ganztag: Hausaufgabenzeiten, Aufsicht, Freizeitangebote
- Einrichtungen der Behindertenhilfe: Alltagsunterstützung und einfache Förderangebote in Wohn- und Tagesstrukturen
Passende Berufsprofile finden Sie bei Kinderpfleger und Sozialassistent.
Abgrenzung zu S 3
Die Nachbargruppe S 3 erfasst dieselben Berufe und führt zusätzlich ausdrücklich Beschäftigte auf, die ohne die formale Anerkennung aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Wer eine Anerkennung vorweisen kann und im Alltag als Kinderpflegekraft oder Sozialassistenz arbeitet, wird in der Praxis häufig in S 3 geführt. Prüfen Sie deshalb in Ihrem Arbeitsvertrag und in der Eingruppierungsmitteilung, welche Gruppe Ihr Arbeitgeber tatsächlich zugrunde legt.
Was die Protokollerklärungen ergänzen
Zu S 2 verweist die Entgeltordnung auf Protokollerklärungen, unter anderem zur Heimzulage und zu Sonderfällen wie der Arbeit in Schulkindergärten, Ganztagsangeboten oder Vorklassen. Auch dort gilt die Tätigkeit als entsprechend, sodass die Gruppe nicht allein von der Einrichtungsart abhängt.
Eingruppierung prüfen
Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die mindestens zur Hälfte der Arbeitszeit den Merkmalen entspricht. Wie das funktioniert, erklärt die Seite Eingruppierung im TVöD SuE. Die aktuellen Beträge je Stufe stehen in der TVöD-SuE-Tabelle.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine Sozialassistentin arbeitet in einer Krippengruppe als zweite Kraft. Sie wickelt, begleitet die Mittagsruhe, spielt mit den Kindern und gibt Beobachtungen an die Erzieherin weiter. Die Gruppenplanung verantwortet sie nicht. Genau diese Rolle beschreibt die Tarifgruppe. Übernimmt sie später regelmäßig eigenständig Randzeiten allein, kann sich die Frage nach einer höheren Einordnung stellen.
Zur Ausbildung dahinter: Sozialassistent Ausbildung.
Rechtsquelle: Entgeltordnung (VKA), Anlage 1 zum TVöD, Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst), Fassung 04/2025. Die Zusammenfassung ersetzt nicht den Tarifwortlaut und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Berufe gehören zur Entgeltgruppe S 2?
Nach dem Tarifwortlaut Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder Prüfung, die in dieser Tätigkeit arbeiten.
Wo liegt der Unterschied zwischen S 2 und S 3?
S 3 nennt dieselben Berufe, nimmt aber zusätzlich Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen auf. Welche Gruppe Ihr Arbeitgeber zugrunde legt, steht in der Eingruppierungsmitteilung.
Wie viel verdiene ich in S 2?
Das hängt von der Stufe und Ihrem Stundenumfang ab. Die aktuellen Beträge finden Sie in der TVöD-SuE-Tabelle und im Rechner auf dieser Seite.