Kinderpfleger Gehalt 2026
Kurz beantwortet
Kinderpfleger nach TVöD SuE in S 3: Das Monatsbrutto bei Vollzeit beginnt bei 3.119,87 € und steigt bis 3.848,98 €.
TVöD SuE
| Gruppe | Umfang | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S 3 | Vollzeit | 3.119,87 € | 3.320,05 € | 3.506,28 € | 3.677,28 € | 3.755,52 € | 3.848,98 € |
| S 3 | Teilzeit 30 Std. | 2.399,90 € | 2.553,88 € | 2.697,14 € | 2.828,68 € | 2.888,86 € | 2.960,75 € |
| S 4 | Vollzeit | 3.291,46 € | 3.504,21 € | 3.698,06 € | 3.829,61 € | 3.956,37 € | 4.156,33 € |
| S 4 | Teilzeit 30 Std. | 2.531,89 € | 2.695,55 € | 2.844,66 € | 2.945,85 € | 3.043,36 € | 3.197,18 € |
Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.05.2026. Quelle: TVöD VKA Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), Tabelle ab 01.05.2026, wiedergegeben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Bruttowerte ohne Gewähr.
AVR Caritas
| Gruppe | Umfang | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S 4 | Vollzeit | 3.291,46 € | 3.504,21 € | 3.698,06 € | 3.829,61 € | 3.956,37 € | 4.156,33 € |
| S 4 | Teilzeit 30 Std. | 2.531,89 € | 2.695,55 € | 2.844,66 € | 2.945,85 € | 3.043,36 € | 3.197,18 € |
Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.02.2026. Quelle: AVR Caritas Anlage 33 (S-Tabelle), mittlere Werte ab 01.02.2026; Faktenblätter Vergütung des Deutschen Caritasverbandes (Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission), Stand Februar 2026. Bruttowerte ohne Gewähr.
Gehalt als Kinderpfleger: die wichtigsten Einflussgrößen
Das Einkommen von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Entscheidend sind Tarif, Entgeltgruppe, Stufe, Zulagen und Arbeitszeit. Die aktuellen Beträge finden Sie in der TVöD-SuE-Tabelle, die folgenden Abschnitte erklären, wie sie zustande kommen.
Welche Entgeltgruppe gilt
Im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst stehen Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit in der Entgeltgruppe S 3. Üben sie schwierige fachliche Tätigkeiten aus, kommt S 4 in Betracht. Nach der Tarifeinigung von 2015 erhielten beide Gruppen neue Tabellenwerte, die später mehrfach angepasst wurden. Was als schwierig gilt, ergibt sich aus der Entgeltordnung und den Protokollerklärungen. Maßgeblich ist, welche Aufgaben Ihnen tatsächlich übertragen sind, nicht der Titel. Wie das Prinzip funktioniert, erklärt die Seite zur Eingruppierung.
Kirchliche Träger und Haustarife
Die Caritas ordnet Kinderpfleger und Heilerziehungshelfer mit schwieriger fachlicher Tätigkeit in die Entgeltgruppe S 4 der Anlage 33 zu den AVR ein. Das zeigt ihr Faktenblatt zur Vergütung. Die Strukturen der kirchlichen Regelwerke ähneln dem TVöD, die Tabellen weichen jedoch ab. Einen Überblick liefert die Seite zu den AVR Caritas. Bei Elterninitiativen, privaten Betreibern und Vereinen ohne Tarifbindung regelt der Arbeitsvertrag die Vergütung. Dort ist es sinnvoll, Haustarife, Orientierung am öffentlichen Dienst und Zusatzleistungen zu erfragen.
Stufen und Erfahrung
Innerhalb der Entgeltgruppe steigt das Entgelt nach festgelegten Zeiträumen. Zu Beginn werden Sie je nach einschlägiger Berufserfahrung einer Stufe zugeordnet. Zeiten als Praktikantin, Zweitkraft oder Aushilfe können angerechnet werden, wenn der Arbeitgeber sie als einschlägig anerkennt. Bringen Sie daher Zeugnisse und Bescheinigungen mit. Mit dem Stufenplaner können Sie den Verlauf über die Jahre simulieren.
Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlung
Zum Tabellenentgelt kommen weitere Leistungen: Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten, die Jahressonderzahlung und im Sozial- und Erziehungsdienst besondere Regelungen wie die SuE-Zulage und Regenerationstage. Welche Ansprüche für Ihre Gruppe gelten, beschreiben die Ratgeber SuE-Zulage und Jahressonderzahlung. In Kitas mit festen Öffnungszeiten fallen Nachtzuschläge nicht an, dafür zählen Vor- und Nachbereitungszeiten und die Frage, ob die Arbeitszeit im Gruppenraum oder im Büro verbracht wird.
Befristung und Zusatzkraftstellen
Manche Stellen sind befristet oder als Zusatzkraft ausgeschrieben. Diese Verträge sind vor allem bei Förderprogrammen üblich. Achten Sie darauf, ob Sie als Kinderpfleger mit Abschluss eingruppiert werden oder als Beschäftigte ohne Fachkraftstatus, weil das den Gehaltsunterschied begründen kann. Lassen Sie die Eingruppierung im Vertrag benennen.
Teilzeit ist verbreitet
Kinderpfleger arbeiten häufig in Teilzeit, etwa mit einem Stundenumfang, der zum Betreuungsbedarf der Einrichtung passt. Das Entgelt wird dann anteilig gezahlt. Achten Sie darauf, wie viele Stunden direkt am Kind verbracht werden, ob Teamzeit bezahlt wird und was bei Krankheit oder Ausfall des Kollegiums gilt. Der TVöD-SuE-Rechner zeigt, wie sich unterschiedliche Stundenumfänge auswirken.
Verdienst während der Ausbildung
In der schulischen Vollzeitausbildung gibt es in der Regel keine Vergütung. Schüler-BAföG und familiäre Unterstützung sind dann wichtig. In der praxisintegrierten Form in Nordrhein-Westfalen schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Träger, die Höhe der Vergütung ist nach dem Steckbrief des Landes nicht tariflich festgelegt. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach der genauen Regelung, nach Urlaub und nach der Übernahme nach der Prüfung.
Vergleich von Arbeitgebern
Bei der Wahl der Stelle zählt mehr als die Entgeltgruppe. Prüfen Sie die Verfügbarkeit von Weiterbildung, die Größe der Gruppe, die Dienstzeiten und die Perspektiven für den Aufstieg. Ein kommunaler Träger bietet oft tarifliche Sicherheit und Zusatzversorgung, ein freier Träger häufig flexible Teilzeitmodelle und ein familiäres Klima. Notieren Sie sich Fragen zu Probezeit, Befristung und Übernahme nach der Ausbildung und stellen Sie sie im Gespräch.
Gehalt verbessern
Die größte Wirkung hat eine höhere Qualifikation. Wer nach der Kinderpflege die Fachschule absolviert und als Erzieher arbeitet, wechselt in die Gruppe S 8a und damit in eine andere Gehaltsklasse. Parallel können Aufgaben mit mehr Verantwortung, etwa die Anleitung von Praktikanten, bei der Eingruppierung berücksichtigt werden. Besprechen Sie das mit der Leitung und holen Sie bei Unsicherheit Rat bei Personalrat, Betriebsrat oder Gewerkschaft ein. Im Vorstellungsgespräch sollten Sie Zusagen zu Aufgaben, Stundenumfang und Weiterbildung schriftlich festhalten lassen.