Erzieher Gehalt 2026
Kurz beantwortet
Erzieher nach TVöD SuE in S 8a: Das Monatsbrutto bei Vollzeit beginnt bei 3.509,44 € und steigt bis 4.668,84 €.
TVöD SuE
| Gruppe | Umfang | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S 8a | Vollzeit | 3.509,44 € | 3.738,13 € | 3.976,82 € | 4.207,08 € | 4.432,16 € | 4.668,84 € |
| S 8a | Teilzeit 30 Std. | 2.699,57 € | 2.875,48 € | 3.059,09 € | 3.236,22 € | 3.409,35 € | 3.591,42 € |
| S 8b | Vollzeit | 3.578,87 € | 3.812,64 € | 4.091,94 € | 4.503,48 € | 4.892,59 € | 5.190,90 € |
| S 8b | Teilzeit 30 Std. | 2.752,98 € | 2.932,80 € | 3.147,65 € | 3.464,22 € | 3.763,53 € | 3.993,00 € |
Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.05.2026. Quelle: TVöD VKA Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), Tabelle ab 01.05.2026, wiedergegeben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Bruttowerte ohne Gewähr.
AVR Caritas
| Gruppe | Umfang | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S 8a | Vollzeit | 3.509,44 € | 3.738,13 € | 3.976,82 € | 4.207,08 € | 4.432,16 € | 4.668,84 € |
| S 8a | Teilzeit 30 Std. | 2.699,57 € | 2.875,48 € | 3.059,09 € | 3.236,22 € | 3.409,35 € | 3.591,42 € |
| S 8b | Vollzeit | 3.578,87 € | 3.812,64 € | 4.091,94 € | 4.503,48 € | 4.892,59 € | 5.190,90 € |
| S 8b | Teilzeit 30 Std. | 2.752,98 € | 2.932,80 € | 3.147,65 € | 3.464,22 € | 3.763,53 € | 3.993,00 € |
Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.02.2026. Quelle: AVR Caritas Anlage 33 (S-Tabelle), mittlere Werte ab 01.02.2026; Faktenblätter Vergütung des Deutschen Caritasverbandes (Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission), Stand Februar 2026. Bruttowerte ohne Gewähr.
Wovon das Erziehergehalt abhängt
Das Gehalt von Erzieherinnen und Erziehern ist kein fester Wert, sondern das Ergebnis mehrerer Stellschrauben. Wer die Stellschrauben kennt, kann Stellenangebote vergleichen und bei der Einstellung gezielt nachfragen. Die aktuellen Beträge stehen in der TVöD-SuE-Tabelle, auf dieser Seite geht es um die Logik dahinter.
Tarif oder freier Träger
Bei Kommunen und kommunalen Eigenbetrieben gilt in der Regel der TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst. Kirchliche Träger wie die Caritas wenden eigene Arbeitsvertragsrichtlinien an, die Caritas etwa die Anlage 33 zu den AVR, die den Entgeltgruppen S 8a und S 8b für Erzieher entspricht. Das Entgeltsystem der AVR Caritas ist dem öffentlichen Dienst ähnlich, die Tabellen und Zulagen weichen aber ab. Bei Elterninitiativen, Vereinen und privaten Trägern ohne Tarifbindung legt der Arbeitsvertrag die Vergütung fest. Dort sind Abweichungen nach oben wie nach unten möglich, ein Blick in den Vertrag und die Frage nach einem Haustarif lohnen sich.
Entgeltgruppe: S 8a oder S 8b
Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sind nach der Tarifeinigung von 2015 in S 8a eingruppiert, besonders schwierige fachliche Tätigkeiten führen in S 8b. Welche Tätigkeit zählt, bestimmt die Entgeltordnung. Es kommt auf die tatsächlich übertragene Aufgabe an, nicht auf den Titel in der Stellenanzeige. Beispiele für anspruchsvollere Aufgaben sind Integrationsgruppen oder Koordinationsaufgaben. Hintergründe liefert der Beitrag zur Eingruppierung, einzelne Gruppen beschreiben S 8a und S 8b.
Stufen und Berufserfahrung
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Zeit. Sie beginnen je nach Berufserfahrung in einer niedrigeren oder höheren Stufe und rücken nach den Stufenlaufzeiten auf. Anerkannt werden kann einschlägige Berufserfahrung aus früheren Tätigkeiten, wenn der Arbeitgeber sie berücksichtigt. Deshalb sollten Sie bei der Einstellung Zeugnisse und Nachweise über frühere Beschäftigungen vorlegen und die Stufenzuordnung schriftlich bestätigen lassen. Den Verlauf können Sie mit dem Stufenplaner durchspielen.
Zulagen und Zusatzleistungen
Zum Tabellenentgelt kommen weitere Bestandteile. Im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es eine eigene Zulage, die der Ratgeber zur SuE-Zulage erklärt. Hinzu kommen Regenerationstage als zusätzliche freie Tage, die Sie im Ratgeber Regenerationstage und Umwandlungstage beschrieben finden. Hinzu kommen Zuschläge für Nacht, Sonntag oder Feiertag, Wechselschicht- und Schichtzulagen, die Jahressonderzahlung und gegebenenfalls Leistungsentgelte. In Wohngruppen mit Nachtdiensten fallen Zuschläge stärker ins Gewicht als in der Kita mit festen Öffnungszeiten.
Teilzeit und Umfang
Viele Erzieher arbeiten in Teilzeit. Das Entgelt wird dann anteilig nach dem Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gezahlt. Prüfen Sie, ob Mehrarbeit oder Überstunden vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden, und ob Vor- und Nachbereitungszeit im Stundenumfang enthalten ist. Wie sich ein Teilzeitumfang auf das Monatsentgelt auswirkt, rechnet der TVöD-SuE-Rechner für Sie aus.
Verhandeln und Aufsteigen
Im Tarifbereich sind Spielräume für die Entgeltgruppe klein, aber nicht null. Verhandelbar sind vor allem die Stufenanrechnung, die Arbeitszeit, Fortbildungen und Aufgabenzuschnitte, die später eine höhere Gruppe begründen. Wer Aufgaben übernimmt, die in S 8b fallen, kann eine Höhergruppierung prüfen lassen, im Zweifel mit Unterstützung von Personalrat, Betriebsrat oder Gewerkschaft. Bei freien Trägern ohne Tarif verhandeln Sie zusätzlich über das Grundgehalt, Zusatzurlaub, Fahrtkostenzuschüsse und betriebliche Altersvorsorge. Halten Sie Zusagen schriftlich fest.
Jahressonderzahlung und Altersvorsorge
Zum Jahreseinkommen zählt im öffentlichen Dienst die Jahressonderzahlung, die in der Regel im November gezahlt wird. Wie sie berechnet wird und was bei Teilzeit oder unterjährigem Eintritt gilt, steht im Ratgeber zur Jahressonderzahlung. Hinzu kommt im öffentlichen Dienst eine betriebliche Zusatzversorgung. Bei freien Trägern lohnt die Frage, ob es eine vergleichbare Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen oder Jobtickets gibt. Solche Leistungen verändern den Gesamtwert eines Angebots oft stärker als kleine Unterschiede im Grundgehalt.
Orte und Arbeitgeber vergleichen
Das Gehalt allein sagt wenig über die Qualität einer Stelle. Prüfen Sie zusätzlich den Personalschlüssel, die Verfügungszeiten für Vorbereitung, die Fortbildungsbudgets und die Frage, wie Vertretungen geregelt sind. Städte und Gemeinden, kirchliche Träger und freie Träger konkurrieren um Fachkräfte und bieten dafür teils Arbeitsmarktzulagen, Zuschüsse zur Wohnung oder zusätzliche Urlaubstage an. Fragen Sie im Vorstellungsgespräch konkret danach und lassen Sie sich Zusagen im Arbeitsvertrag bestätigen.
Ausbildungsphase
Während der praxisintegrierten Ausbildung erhalten Sie eine Vergütung, deren Höhe vom Land und vom Träger abhängt. Sie ist nicht mit dem Entgelt nach der Anerkennung vergleichbar. Im Anerkennungs- oder Berufspraktikum gelten teils eigene Vergütungsregeln. Klären Sie vor Ausbildungsbeginn, welche Regelung bei Ihrem Träger greift.