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Sozialpädagoge Gehalt 2026

Kurz beantwortet

Sozialpädagoge nach TVöD SuE in S 11b: Das Monatsbrutto bei Vollzeit beginnt bei 3.915,12 € und steigt bis 5.440,57 €.

TVöD SuE

Monatsbrutto TVöD SuE 2026
GruppeUmfangStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 11bVollzeit3.915,12 €4.181,19 €4.368,13 €4.844,78 €5.217,14 €5.440,57 €
S 11bTeilzeit 30 Std.3.011,63 €3.216,30 €3.360,10 €3.726,75 €4.013,18 €4.185,05 €
S 12Vollzeit3.967,57 €4.237,49 €4.590,75 €4.903,53 €5.290,81 €5.454,65 €
S 12Teilzeit 30 Std.3.051,98 €3.259,61 €3.531,35 €3.771,95 €4.069,85 €4.195,88 €
S 14Vollzeit4.073,39 €4.351,17 €4.682,24 €5.019,00 €5.391,41 €5.652,06 €
S 14Teilzeit 30 Std.3.133,38 €3.347,05 €3.601,72 €3.860,77 €4.147,24 €4.347,74 €

Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.05.2026. Quelle: TVöD VKA Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), Tabelle ab 01.05.2026, wiedergegeben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Bruttowerte ohne Gewähr.

AVR Caritas

Monatsbrutto AVR Caritas 2026
GruppeUmfangStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 11bVollzeit3.915,12 €4.181,19 €4.368,13 €4.844,78 €5.217,14 €5.440,57 €
S 11bTeilzeit 30 Std.3.011,63 €3.216,30 €3.360,10 €3.726,75 €4.013,18 €4.185,05 €
S 12Vollzeit3.967,57 €4.237,49 €4.590,75 €4.903,53 €5.290,81 €5.454,65 €
S 12Teilzeit 30 Std.3.051,98 €3.259,61 €3.531,35 €3.771,95 €4.069,85 €4.195,88 €

Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.02.2026. Quelle: AVR Caritas Anlage 33 (S-Tabelle), mittlere Werte ab 01.02.2026; Faktenblätter Vergütung des Deutschen Caritasverbandes (Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission), Stand Februar 2026. Bruttowerte ohne Gewähr.

Gehalt als Sozialpädagoge: Einflussgrößen im Überblick

Wie viel Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen verdienen, hängt vom Arbeitgeber, vom Tarif, von der Eingruppierung, von der Stufe und von Zulagen ab. Die aktuellen Beträge finden Sie in der TVöD-SuE-Tabelle. Auf dieser Seite lesen Sie, wie die einzelnen Bausteine zusammenwirken.

Die Entgeltgruppe als Ausgangspunkt

Im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst zählen Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung zu den Beschäftigten der Entgeltgruppe S 11b. Üben sie schwierige Tätigkeiten aus, kommt S 12 in Betracht. Höhere Gruppen sind Aufgaben mit besonderer Verantwortung vorbehalten, etwa Entscheidungen zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht (S 14) oder Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung. Entscheidend ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit. Hintergründe dazu liefert die Seite zur Eingruppierung.

Träger und Tarifwerk

Städte und Landkreise zahlen nach TVöD, Landesbehörden nach dem TV-L. Kirchliche Träger haben eigene Regelwerke, die Caritas nutzt die Anlage 33 zu den AVR mit den Gruppen S 11b und S 12 für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Die AVR Caritas ähneln dem öffentlichen Dienst im Aufbau. Freie Träger ohne Bindung an einen Tarif zahlen frei vereinbarte Gehälter, die nach oben und unten abweichen können. Ein Haustarif oder die Orientierung am TVöD ist ein Pluspunkt.

Staatliche Anerkennung beeinflusst die Eingruppierung

Die Entgeltordnung verlangt für S 11b ausdrücklich die staatliche Anerkennung. Haben Sie sie noch nicht, werden Sie unter Umständen niedriger eingruppiert oder als Berufspraktikant beschäftigt. Planen Sie die Anerkennung deshalb früh: Informieren Sie sich bei der Hochschule, wann welche Praxiszeiten erforderlich sind und wie der Träger Ihr Praktikum anrechnet. Nach der Anerkennung können Sie eine Neubewertung Ihrer Eingruppierung verlangen.

Stufen und Berufserfahrung

Das Entgelt steigt innerhalb der Gruppe mit Berufsjahren. Bei der Einstellung werden einschlägige Zeiten berücksichtigt, etwa Berufspraktikum, Tätigkeiten als Erzieher oder Praxis bei anderen Trägern. Legen Sie Zeugnisse und Bestätigungen vor und lassen Sie die Zuordnung schriftlich festhalten. Wann die nächste Stufe erreicht wird, zeigt der Stufenplaner.

Zulagen und weitere Bestandteile

Zum Tabellenentgelt können Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, Zulagen für Wechselschicht oder Bereitschaftsdienste und die Jahressonderzahlung kommen. Der Sozial- und Erziehungsdienst kennt zusätzliche Regelungen wie die SuE-Zulage, die der Ratgeber SuE-Zulage erklärt. In der ambulanten Hilfe können Fahrtkostenerstattung und Diensthandy zur Vergütung zählen, in Wohngruppen sind Dienste an Wochenenden häufiger, was sich im Zuschlag niederschlägt.

Teilzeit und Stundenumfang

Viele Sozialpädagogen arbeiten Teilzeit, zum Beispiel mit 30 Stunden. Das Entgelt wird anteilig gezahlt, Zuschläge hängen von den geleisteten Zeiten ab. Mit dem TVöD-SuE-Rechner können Sie verschiedene Umfänge vergleichen. Achten Sie auf die Regelung für Überstunden und Zeitausgleich sowie auf Zeitfenster für Dokumentation und Teamarbeit.

Befristung und Projektfinanzierung

Gerade bei Projekten der Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit oder Integration gibt es befristete Stellen. Klären Sie, wie lange die Förderung läuft und ob eine Verlängerung realistisch ist. Befristete Verträge sind rechtlich zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und sollten in Ihre Gehaltsentscheidung einfließen.

Gehalt und Entwicklung

Wer Entwicklungsperspektiven prüft, sollte nicht nur den Einstieg betrachten. Qualifizierungen wie Systemische Beratung, Kinderschutz oder Leitungsweiterbildung machen Sie für Aufgaben in höheren Gruppen attraktiv. Auch der Master kann zu einer Eingruppierung mit mehr Verantwortung führen, wenn die Stelle entsprechende Merkmale hat. Das Gehaltsplus entsteht jedoch erst, wenn die Aufgaben im Arbeitsvertrag oder in der Stellenbeschreibung festgehalten sind.

Vergleich der Angebote

Stellen Sie bei zwei Angeboten nicht nur die Entgeltgruppe gegenüber. Prüfen Sie Fallzahlen, Einarbeitung, Supervision, Entfernung, Dienstzeiten und die Frage, ob Fortbildungen bezahlt werden. Ein Angebot mit etwas geringerem Entgelt kann durch bessere Rahmenbedingungen langfristig attraktiver sein.

Verhandeln

Im Tarifbereich liegen die Verhandlungsmöglichkeiten bei der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, den Fortbildungen und dem Aufgabenprofil. Bei freien Trägern verhandeln Sie zusätzlich Grundgehalt, Zusatzurlaub und Zuschüsse. Fragen Sie nach der Einarbeitung, nach Supervision, nach Fallzahlen und Dienstwagen. Halten Sie Zusagen schriftlich fest und sprechen Sie bei Unsicherheiten mit Personalrat oder Gewerkschaft.

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