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Heilerziehungspfleger Gehalt 2026

Kurz beantwortet

Heilerziehungspfleger nach TVöD SuE in S 8a: Das Monatsbrutto bei Vollzeit beginnt bei 3.509,44 € und steigt bis 4.668,84 €.

TVöD SuE

Monatsbrutto TVöD SuE 2026
GruppeUmfangStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 8aVollzeit3.509,44 €3.738,13 €3.976,82 €4.207,08 €4.432,16 €4.668,84 €
S 8aTeilzeit 30 Std.2.699,57 €2.875,48 €3.059,09 €3.236,22 €3.409,35 €3.591,42 €
S 8bVollzeit3.578,87 €3.812,64 €4.091,94 €4.503,48 €4.892,59 €5.190,90 €
S 8bTeilzeit 30 Std.2.752,98 €2.932,80 €3.147,65 €3.464,22 €3.763,53 €3.993,00 €

Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.05.2026. Quelle: TVöD VKA Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst), Tabelle ab 01.05.2026, wiedergegeben vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis. Bruttowerte ohne Gewähr.

AVR Caritas

Monatsbrutto AVR Caritas 2026
GruppeUmfangStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 8aVollzeit3.509,44 €3.738,13 €3.976,82 €4.207,08 €4.432,16 €4.668,84 €
S 8aTeilzeit 30 Std.2.699,57 €2.875,48 €3.059,09 €3.236,22 €3.409,35 €3.591,42 €
S 8bVollzeit3.578,87 €3.812,64 €4.091,94 €4.503,48 €4.892,59 €5.190,90 €
S 8bTeilzeit 30 Std.2.752,98 €2.932,80 €3.147,65 €3.464,22 €3.763,53 €3.993,00 €

Stand: Tabelle 2026, gültig ab 01.02.2026. Quelle: AVR Caritas Anlage 33 (S-Tabelle), mittlere Werte ab 01.02.2026; Faktenblätter Vergütung des Deutschen Caritasverbandes (Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission), Stand Februar 2026. Bruttowerte ohne Gewähr.

Wie sich das Gehalt eines Heilerziehungspflegers zusammensetzt

Das Gehalt in der Heilerziehungspflege hängt vom Träger, von der Entgeltgruppe, von der Berufserfahrung und von Zulagen ab. Konkrete Beträge zeigen die TVöD-SuE-Tabelle und die AVR Caritas. Hier erfahren Sie, welche Faktoren den Unterschied machen.

Tarifbindung und Träger

In der Eingliederungshilfe sind sehr unterschiedliche Arbeitgeber aktiv: Kommunen, Landschaftsverbände, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Vereine wie die Lebenshilfe und private Gesellschaften. Bei kommunalen Trägern gilt der TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst. Kirchliche Träger verwenden eigene Regelwerke, bei der Caritas etwa die Anlage 33 zu den AVR, bei der Diakonie die jeweiligen Tarife der Landesverbände. Manche freien Träger haben Haustarife oder orientieren sich an einem Tarif, ohne gebunden zu sein. Fragen Sie in der Bewerbung ausdrücklich, welcher Tarif gilt und ob eine Tarifbindung besteht.

Eingruppierung nach Tätigkeit

Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung werden tariflich wie Erzieher behandelt. Das hält die Tarifeinigung von 2015 ausdrücklich fest. In der Regel ergibt sich daraus S 8a, bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten S 8b. Die Caritas weist in ihrem Faktenblatt zu S 8b ausdrücklich Erzieher und Heilerziehungspfleger mit besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit aus. Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder Prüfung gehören dagegen in die unteren Gruppen S 3 und S 4. Die Zuordnung zu Gruppen erläutert die Seite zur Eingruppierung. Detailseiten gibt es zu S 8a und S 8b.

Was eine besonders schwierige Tätigkeit sein kann

Ob Ihre Tätigkeit S 8b rechtfertigt, entscheidet die Entgeltordnung und nicht der Arbeitgeber nach Gutdünken. Typisch sind Aufgaben mit hoher Verantwortung, etwa in Gruppen mit ausgeprägtem Verhaltens- oder Pflegebedarf, bei Koordinationsaufgaben oder bei der Begleitung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Hier lohnt es sich, die Stellenbeschreibung zu prüfen, Aufgaben zu dokumentieren und bei Abweichungen den Personal- oder Betriebsrat einzubinden. Erfahrungen und Argumente für eine Höhergruppierung sammelt der Ratgeber Höhergruppierung im TVöD SuE.

Stufen, Erfahrung und Anerkennung früherer Zeiten

Innerhalb der Entgeltgruppe führen Stufenlaufzeiten zu höheren Entgelten. Berufserfahrung aus früheren Tätigkeiten kann bei der Einstellung angerechnet werden, besonders wenn sie fachlich einschlägig war. Wer aus der Helferkraft zur Fachkraft aufsteigt, sollte klären, ob frühere Zeiten für die Stufenzuordnung zählen. Der Stufenplaner zeigt, wie Ihr Entgelt über die Jahre verläuft.

Zulagen und Zuschläge

Gerade in Wohnstätten ist der Unterschied zwischen Grundentgelt und Gesamtvergütung groß. Zu den Bestandteilen gehören Zuschläge für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit, Wechselschicht- oder Schichtzulagen, Zulagen für Bereitschaftsdienste und die Jahressonderzahlung. Für den Sozial- und Erziehungsdienst bestehen zudem eigene Regelungen wie die SuE-Zulage und Regenerationstage, deren Anspruchsvoraussetzungen vom Tarif und von der Entgeltgruppe abhängen. Prüfen Sie im Arbeitsvertrag, welche Bestandteile enthalten sind.

Teilzeit und Dienstplanung

Teilzeit ist weit verbreitet, auch weil Schichtdienst viele zu geringerem Umfang bewegt. Bei Teilzeit wird das Entgelt anteilig gezahlt, Zuschläge hängen dagegen von den tatsächlich geleisteten Zeiten ab. Zwei Verträge mit gleichem Stundenumfang können deshalb unterschiedlich ausfallen. Rechnen Sie mit dem TVöD-SuE-Rechner verschiedene Stundenumfänge durch und fragen Sie nach der Regelung zu Überstunden und Freizeitausgleich.

Regionale und branchenspezifische Unterschiede

Auch bei gleichem Tarif fällt das Einkommen je nach Region unterschiedlich aus. Städte mit hohen Lebenshaltungskosten zahlen teils Zulagen oder bieten Vorteile bei Wohnraum, ländliche Träger kompensieren mit Dienstwagen, Zusatzurlaub oder verlässlichen Dienstplänen. In Ostdeutschland und im Westen können kirchliche Tabellen abweichen. Die Caritas veröffentlicht ihre Faktenblätter deshalb getrennt nach Regionen. Prüfen Sie daher, welche Tabelle für Ihren Dienstort gilt.

Vergleich der Angebote

Wenn Sie zwei Stellenangebote vergleichen, rechnen Sie nicht nur das Bruttogehalt gegeneinander, sondern auch den Umfang der Zuschläge, die Anzahl der Wochenenddienste, die Entfernung zum Arbeitsplatz und die Frage, ob Fortbildungstage bezahlt werden. Ein Angebot mit geringerem Grundentgelt kann durch planbare Dienste und Zusatzurlaub attraktiver sein. Umgekehrt entwertet ein hohes Grundentgelt mit häufigen kurzfristigen Dienständerungen die Freizeit. Notieren Sie sich diese Punkte vor dem Gespräch.

Ausbildung und Verhandlung

Seit die Kultusministerkonferenz die praxisintegrierte Ausbildung als Regelform vorsieht, entsteht zunehmend ein Rahmen für eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe legen Land und Träger fest. Fragen Sie vor Beginn, ob und wie vergütet wird. Nach der Anerkennung können Sie über Stufenzuordnung, Fortbildungen, Aufgabenprofil und Arbeitszeit verhandeln. Bei Trägern ohne Tarif zählt zusätzlich die Höhe des Grundgehalts, Zusatzurlaub und betriebliche Altersvorsorge. Halten Sie Zusagen im Arbeitsvertrag fest.

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